# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1856_S80 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 80 A plea for the Augsburg Confession ꝛc. besonderes Gebot Christi in Bezug auf die Sonntagsfeier kann der „Grundriß “ selbst nicht anführen: es findet sich auch nirgend etwas der Art; und so müssen wir der augsburgschen Confession zustimmen, welche die Bestimmung der Sonntagsfeier für ein Gebot der Kirche hält und daher im Gegensatz gegen die römischen Bischöfe erklärt, vom Sabbathgebot sei nicht so zu lehren, als erwerbe der Mensch durch die Beobachtung desselben ein Verdienst zur Seelen Seligkeit. Mit derselben Festigkeit andrerseits behauptet sie alsdann daß die Kirche um des Bedürfnisses willen und mit Recht unseren christlichen Sabbath angeordnet habe und daß wir ihn halten müssen zu unserer eignen und unseres Nächsten Erbauung. Eine rechte christliche Sabbathfeier daher, ein Ruhen sowohl von äußerer Arbeit, wie ein geistlicher Umgang mit Gott und Seinem Worte entspricht durchaus dem Art. 28 der augsburgschen Confession , der übrigens in meisterhafter Weise Gottes Wort allein als Glaubensgrund und das Verdienst Christi als das alleinseligmachende vorhält. Wer Art. 28 mit gebührender Aufmerksamkeit lieset, wird unser Bekenntniß auch in Rücksicht auf das Sabbathgebot nicht der Irrlehre zeihen. Was der „Grundriß“ zum vierten und fünften Irrlehre nennt, die Lehren von der Wiedergeburt durch die heil. Taufe und von der wahrhaften Gegenwart Christi im heil. Abendmahl, faßt Pfarrer Mann zusammen, um zunächst die Ansichten der Verfasser des Grundrisses über die Sacramente im Allgemeinen zu prüfen. Ohne sich auf die vielen exegetischen und dogmatischen Fragen, die sich an diese Lehre knüpfen, weiter einzulassen, leitet er seine Leser zu der Ueberzeugung hin, daß die Verfasser der augsburgschen Confession wie in allen Artikeln, so in denen von den heil. Sacramenten ihre Lehren mit der größten Sorgfalt und Ueberzeugung und nach der gewissenhaftesten Forschung in der heil. Schrift aufgestellt haben, so daß jeder Lutheraner sich ernstlich besinnen sollte, bevor er um dieser Lehre willen unser hauptsächlichstes Bekenntniß des Irrthums beschuldigt. Daß die augsburgsche Confession den Sacramenten wahrhaft inneren Werth beimißt, daß daher gerade die Lehre von den Sacramenten vor allen die Eigenthümlichkeit der lutherischen Kirche ausmacht, daß sie dafür hält, es werde durch die Sacramente Gnade mitgetheilt , das Werk der Wiedergeburt, des Anfangs der Neuen Creatur, auch im Herzen eines Kindes, die Mittheilung der göttlichen Natur (2 Pet. 1, 4) an uns elende Creaturen — dies Alles verwirft der „Grundriß“ und setzt an die Stelle dieser Lehre eine Ansicht, die in den Sacramenten bloße Zeichen erblickt, durch welche Jemand seinen Glauben bezeuge und, so er anders den rechten Herzenszustand mitbringe, im Glauben gestärkt werde. Nun ist es doch schon seltsam, daß der „Grundriß“ sich sträubt, die Sacramente für Geheimnisse des Glaubens zu halten, da man doch so viel Glaubensgeheimnisse, z. B. die Dreieinigkeit, die Menschwerdung Christi u. s. f. anerkennen muß; auch ist bei einer solchen Ansicht nicht abzusehen, wie die Sacramente sich von anderen erbaulichen Gebräuchen unterscheiden; und wenn der „Grundriß“ zu seiner Darstellung der Lehre vom heil. Abendmahl die Verwahrung hinzufügt, daß