# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1856_S66 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 66 Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. Glaubensgrund annehmen wollten; ihr Beruf sei die Pflege der freien Theologischen Wissenschaft, durch welche allein auch der Kirche glaubensfrische Diener , lehrhafte Prediger, wahrhafte Theologen überhaupt erzogen würden; die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse über die Bewahrung des darin enthaltenen Glaubensgrundes hinaus geltend zu machen, sei der Tod der freien Theologischen Wissenschaft. Die Erlanger Zeitschrift für Protestantismus und Kirche, welche sich wider die Göttinger Fakultät auf die Seite der Prediger-Conferenz gestellt hat, bringt im Märzhefte des vorigen Jahrs eine Warnung an uns wider unsern Grundsatz, daß Lutheraner die Schrift auslegen in Uebereinstimmung mit ihren Bekenntnissen. Bei solchem Grundsatz könne unter uns nicht von einer Fortbildung der symbolischen Erkenntniß auf Grund der Schrift die Rede sein noch überall gesunde Theologie bestehen, das ist die Ansicht jener Warnung , deren Verfasser mir gewiß zustimmen wird, wenn ich ihn also ausdrücke: macht ihr „Missourier“ die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse in der Art geltend, daß ihr deren Glaubensartikel auch als Glaubensregel oder Regel der Schriftauslegung faßt, so ists bei euch um die Freiheit der Theologie , also um die gesunde Theologie geschehen und überhaupt „der fröhliche Gang der Dinge“ (der kirchlichen Entwicklung) „aufgehalten.“ Dieser warnende Ruf klingt uns ins Ohr nicht erst vom März her: nicht wahr ? Die ganze große Menge hiesiger Lutherischer Synoden und Prediger in der Mehrzahl der lutherischen Zeitschriften haben seit dem Bestehen unserer Synode dasselbe Urtheil über uns gefällt, selten freilich mit Hervorhebung der vermeintlichen Gefahr der Unfreiheit, welche unserer theologischen Arbeit drohe von unserem Grundsatze aus, desto mehr mit der Versicherung, daß wir damit den fröhlichen Bau der Kirche unter uns hinderten und unserer Wirksamkeit in diesem Lande verderbliche Schranken setzten. Wer will sagen, daß uns nicht von Vielen widersprochen wird? Der Widerspruch, der uns trifft, aber auch schon die erzählte Bewegung in Deutschland nöthigt uns zu untersuchen, ob der strenge Gehorsam, mit welchem wir unserer Verpflichtung auf die Lutherischen Bekenntnisse nachzukommen begehren, wirklich so betrübte Folgen nach sich ziehen wird. Erkennen wir doch die Pflege der freien Theologischen Wissenschaft als Theil unseres Berufes an, haben wir doch unser schönes Vaterland verlassen bloß und allein in der Absicht, am Bau der Heil. Christlichen Kirche in den V. St. zu helfen. Die Frage, ob es der Tod der freien Theologischen Wissenschaft ist, wenn die Glaubensartikel Lutherischen Bekenntnisses als Glaubensregel geachtet und gebraucht werden, finde unter Gottes gnädigem Beistande in diesem Aufsatze ihre Beantwortung; es gilt daher zu zeigen, daß die wissenschaftliche Theologie frei ist, wo die Theologen sich durch ihre Verpflichtung auf die Evang. Luth. Bekenntnisse für gebunden erachten, gemäß den Glaubensartikeln derselben zu lehren. Jedermann wird zugeben, daß die wissenschaftlich=theologische Arbeit frei