# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1856_S65 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang II. März 1856. No. 3. (Eingesandt von Pastor Hoyer.) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse und die freie Theologische Wissenschaft. Vor nun sechs und zwanzig Jahren erhob die Evangelische Kirchenzeitung (Hengstenberge) ihre Stimme wider die Willkür, mit welcher zwei Professoren der Theologischen Fakultät an der Universität Halle ihren eignen Unglauben statt des Glaubens der Kirche unter den Studenten verkündeten. Vor zwei Jahren wandte sich eine Conferenz Evangel. Luth. Prediger in der Hannoverschen Provinz Bremen und Verden an das Curatorium der Universität Göttingen mit der Bitte, für die Vertretung des Bekenntnisses der Landeskirche , der Evangelisch Lutherischen nämlich, auf der genannten Universität zu sorgen, da die dortige Theologische Fakultät zu Gunsten der Union lehre, also einer Lehrweise ergeben sei, die zwischen Lutherischem und Reformirtem Bekenntniß zu vermitteln vorgiebt. — Welch ein Fortschritt offenbart sich in diesen beiden Thatsachen! In Halle ists der Rationalismus, wider welchen die Forderung der Kirche, daß ihr von den Professoren rechtgläubige Prediger erzogen werden sollen, geltend gemacht wurde; in Göttingen werden die Professoren nicht mehr wegen rationalistischen Unglaubens und Verwerfung des Glaubensgrundes, sondern deshalb angegriffen, weil sie nicht in allseitiger Uebereinstimmung mit dem Lutherischen Bekenntniß lehren, auf welches sie doch verpflichtet sind. Die Hallenser und deren Vertheidiger in ihren Erwidrungen erkannten nicht einmal die Bibel, viel weniger irgend ein kirchliche Bekenntniß als Schranke und Maß ihrer theologischen Wirksamkeit an, dagegen die Göttinger und die meisten ihrer Vorkämpfer sich für verbunden erachten, gemäß dem Glaubensgrunde, der im lutherischen Bekenntniß niedergelegt ist, zu unterrichten. Danken wir Gott, daß die Theologische Wissenschaft sich so weit wieder in den Dienst Seines heil. Wortes gestellt hat! — In einem Stück freilich stimmen die Göttinger noch mit den Hallensern: wie die letzteren sich für ihre völlige Lehrwillkür auf die Freiheit der Theologie berufen, so behaupten auch die ersteren, sie würden ihre theologische Arbeit in unnatürliche Fesseln schlagen, wenn sie zur Schranke und Maß derselben das lutherische Bekenntniß selbst und somit mehr als den darin niedergelegten