# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1856_S60 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 60 Ein Besuch in Amsterdam. über die Gottheit Christi; über das tausendjährige Reich; über den pelagianischen und socinianischen Geist in der Kirche ꝛc. Man kann sich denken, wie wichtig diese Versammlungen sind. Auch durch Herausgabe von Schriften wird gesäet. Als Brücke für den rationalistischen Geist wird v. Gerlachs Bibelerklärung übersetzt. Ferner sind bereits übersetzt worden: „Lehmanns und Schnabels Erklärung der Augsburgischen Confession, Speners Katechismus, und ein Gebetbuch, meist aus Löhe's Samenkörnern ausgezogen . Von letzterem sind bereits über 1000 Exemplare abgesetzt. Ein lutherischer Kalender betitelt: „Een vaste burgt is onze God“ mit Uebersetzungen aus dem Nördlinger Sonntagsblatte und Originalaufsätzen ist für 1854 herausgegeben worden und reißend abgegangen. Der HErr ist mit diesen Brüdern. Darum wüthet aber auch der Satan. An Anfeindungen von Außen her hat es bereits nicht gefehlt. Die Synodal- Commissie, die ausführende Kirchenbehörde in Amsterdam, hatte an die Generale kirchliche Versammlung, das oberste Kirchenkollegium der Amsterdamer lutherischen Gemeinde, auch Kirchenrath genannt, aus 120 Mitgliedern bestehend , verschiedene Fragen und Bedenken, den genannten Verein betreffend, gerichtet, welche, aufgesetzt von einem Mitgliede der Synodal-Commissie, das zugleich Generaladvokat bei einem Provinzialgerichtshofe ist, so recht den Haß und Ingrimm gegen den Verein offenbarte. Das Kirchenkollegium (Kirchenrath ) antwortete darauf, ohne jedoch den Vorstand des Vereins zu hören, in einem Sinne, der die Sucht, um jeden Preis Frieden zu halten, an den Tag legte. — Die Synode, welche jährlich nach Pfingsten sich versammelt, hat ein Schreiben an alle Kirchenräthe oder Presbyterien und Prediger erlassen, welches die oben bezeichneten Schritte der Synodal-Commissie berichtet, sowie die gedachte Antwort des Amsterdamer Kirchenraths auf die gethanen Fragen, den Verein betreffend, worin derselbe als freier Verein, der außer der Kirche stehe, bezeichnet wird, weshalb die Synode sich weiter nicht um ihn kümmern werde. P. Lentz hat nun dieses Synodalschreiben gründlich beleuchtet und alle unlutherischen Doktrinen, die darin vorkommen, mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Anhaben kann man dem Vereine, nach den Gesetzen des freien holländischen Landes, Nichts. Aber die Geschichte hat es ja immer gelehrt: will man kreuzigen, so fehlt es nicht an Schein-Gründen zur Verdammung. „Er hat das Volk erreget!“ so hieß es in Palästina. Die Glieder des kirchlichen Vereins haben als Grundsatz ausgesprochen: „So lange es geht, bleiben wir in der verderbten Landeskirche! der HErr kann uns als Sauerteig gebrauchen wollen. Das gute Bekenntniß unserer lutherischen Landeskirche besteht doch noch zu Recht. Jagt man uns weg, so zeigt der HErr die Wege. Er gebe nur Weisheit, Seinen Willen zu erkennen und nur den zu wollen und zu thun! — Die dortigen Brüder, insbesondere P. Lenz, hatten gewünscht, ich möchte am Sonntage (XV. nach Trin.) in der großen Amsterdamer lutherischen Kirche predigen. Die Synodal-Commissie gab es jedoch nicht zu, und