# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1856_S59 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein Besuch in Amsterdam. 59 senden Gliedern und Freunden, und jede mitarbeitende Schwester mit den sich zu ihr haltenden Schwestern und Freundinnen des Vereins, so oft zusammen , als sie gut finden, zur gegenseitigen Besprechung und Erweckung; insbesondere auch zum gemeinschaftlichen Lesen der vom Vorstande empfohlenen Bücher und Schriften. Niemals aber dürfen diese brüderlichen und schwesterlichen Zusammenkünfte, welche ein allgemeines Christenrecht sind, in sogenannte Conventikel ausarten, worin einer sich zum Hirten und Lehrer aufwirft , ohne dazu kirchlich berufen zu sein, damit nicht gegen Gottes Wort und Ordnung gesündigt werde (Röm. 10, 15. 1 Cor. 12, 29. 1 Cor. 14, 20. Jak. 3, 1.). Den Mitgliedern des Vorstandes bleibt der freie Zugang zu jeder Zeit offen. 8. Als Glieder des Vereins, mit dem Stimmrechte auf den allgemeinen Versammlungen, werden allein Glieder der lutherischen Gesammtkirche, welches Alters oder Geschlechts auch, angenommen, die sich zu einem bestimmten jährlichen Beitrage verpflichten. 9. Als Freunde und Begünstiger des Vereins, mit dem Rechte der Theilnahme an den allgemeinen Versammlungen, jedoch ohne Stimme, und an den Zusammenkünften der mitarbeitenden Brüder oder Schwestern, welchen sie sich anschließen, werden für das angefangene Jahr anerkannt: Alle, ohne Unterschied ihres kirchlichen Bekenntnisses, welche den Verein durch Beiträge unterstützen. 10. Allgemeine Versammlungen der Glieder werden so oft gehalten, als der Vorstand es nöthig findet, jährlich aber wenigstens Eine zur Berichterstattung über die Angelegenheiten des Vereins, sowie zur Rechnungsablegung. Mit den mitarbeitenden Brüdern und Schwestern hält der Vorstand vierteljährlich wenigstens Eine besondere Zusammenkunft, um von denselben Berichte zu empfangen, Vorschläge zu vernehmen, und mit ihnen über Angelegenheiten des Vereins zu berathen. Schließlich kommen noch Bestimmungen über die Verwaltung und über zu errichtende Zweigvereine. Unterzeichnet sind P. Lentz, G. Egidius u. A. Dieser lutherische Verein hat nun eine feste Existenz, eine ungemein weite Verbreitung und eine ausgebreitete Wirksamkeit gewonnen. Man darf wohl sagen: es ist der Kern der gesammten lutherischen Gemeinde in Amsterdam und eine Macht geworden gegen den auch dort sich regenden Unglauben und Indifferentismus, gegen jeden Versuch der Religionsmengerei und ein Band mit auswärtigen Glaubensgenossen. Er zählt nun bereits 1200 Mitglieder. Jährlich am 31. Oktober werden öffentliche monatliche Winterversammlungen eröffnet in der englisch-reformirten Kirche, welche dazu gemiethet ist. Vorlesungen werden dabei gehalten und insbesondere Fragen beantwortet, die in die Fragebüchse gelegt werden, und welche oft wichtige Lehrpunkte betreffen. So z. B. hat im vorigen Winter P. Lentz Fragen beantwortet, — stets in holländischer Sprache, — über den Einheitspunkt in der Kirche, Joh. 17, 21;