# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1856_S55 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 55 aber nicht eben dieses, wenn der vorgezogene Theil auch in der Ehe der vorgezogene bleibt, z. B. wenn einer seiner Frauen Schwester Tochter heirathet , und also das Weib in der Ehe der unterworfene Theil bleibt, indem sie ihrer Mutter Schwester Mann heirathet. Der Grund, warum sich das Verbot der Ehe über den auf die Geschwister zunächst folgenden Grad der Verwandtschaft in der Seitenlinie nicht billig ausdehnen läßt, ist dieser, weil alsdann mehr geschadet, als genutzt werden und allzu viel Ehen verhindert oder beschwerlich gemacht werden möchten. Wenn man das, was ich bisher vorgestellt habe, richtig überdenkt, so werden dadurch die im Mosaischen Gesetze verbotenen Grade 3 Mos. 18, 6—18. auf das Gebot der Nächstenliebe zurückgebracht, wie es nach der Natur des Neuen Testaments sein soll und wie es Paulus ausdrücklich bezeuget Röm. 13, 9.: „Das da gesagt ist — und so ein ander Gebot mehr ist, so ist es (summarisch) in dem zusammen verfasset: liebe deinen Nächsten als dich selbst.“ Man darf nur eingedenk sein, daß die Anwendung hier, wo es die Ehegesetze betrifft, auf Pflichten nicht gegen Einzelne, sondern gegen alle unsere Nächsten zusammen, nehmlich auf das, was zum gemeinen Besten dienet, gemacht wird. Man macht sich Schwierigkeiten ohne Noth, wenn man diese Gesetze für lauter positive ausgeben will; denn nun ist erst die Frage, ob sie im Neuen Testament noch verbindlich sind. Eben so wenig ist es genug, wenn man sie darum für Naturgesetze erkannt wissen will, weil man meint, sie hätten sämmtlich auch die Cananiter verbunden und V. 24. 27. würde gesagt, daß diese wegen Uebertretung derselben ausgerottet würden. Denn die Worte könnten auch nur auf die Classen des erzählten Bösen, oder auf die nächstvorhergehenden Laster und unnatürlichen Schändlichkeiten V. 20—23. gehen. Die Geschichte streitet auch dawider, wenn man alle Ehen in den V. 6—18. verbotenen Graden für eben solche Gräuel ansehen wollte. Denn an Abrahams und Amrams vorhin angeführten Exempeln ist augenscheinlich, daß wenigstens nicht zu allen von nun an verboten sein sollenden Graden vorher Positivgesetze da gewesen sind und daß auch das, was die geheiligten Erzväter ohne Verweis gethan, kein solches Verbrechen sein kann, warum die Cananiter vertilgt wurden. Auf die Art, wie ich bisher die Sache vorgestellt habe, erhellet es, wie, und auch wie weit die in den Mosaischen Ehegesetzen verbotenen Grade dem Gesetze der Natur entgegen sind; denn das Gesetz von der Nächstenliebe ist ein Naturgesetz. (In dem Folgenden geht Crusius auf die nähere Betrachtung der einzelnen Ehegesetze 3 Mos. 18. und 20. über.) (Fortsetzung folgt.)