# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1856_S53 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 53 der Ehe, welche kein willkürlich zur Ehe hinzugethanes Positivgesetz, sondern ein Theil der Einrichtung des menschlichen Wesens ist. Dieses Wesen selbst ist zwar contingent und nicht nothwendig, sondern von des Schöpfers Willen so eingerichtet; aber diese Einrichtung ist doch zu dem Wesen von ihm gerechnet worden, das der Mensch hat und haben sollte, und sie gehört dazu, nur daß diese Sache ihrer Natur nach, wie alle freie Rathschlüsse Gottes, durch seine Offenbarung bekannt werden muß. Denn Gott sprach, da er dem ersten Menschen sein von ihm genommenes Weib gab und zuordnete (es sind Gottes Worte, wie Christus bezeugt Matth. 19, 4. 5.): „Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen, und seinem Weibe anhangen.“ Folglich kann nicht die Mutter selbst das Weib sein, in welchem Fall der Sohn nicht die Mutter verließe, um seinem Weibe anzuhangen. Eben so wenig kann die Tochter das Weib des Vaters sein, da sie ihn verlassen soll, um ihrem Manne anzuhangen. „Und die zween werden ein einiges Fleisch sein,“ 1. Mos. 2, 24., folglich kann auch die Ehe nicht mit Ehegatten der Eltern (wie mit der Stiefmutter ꝛc.) statt haben, weil sie durch die Ehe für die aus einer andern Ehe schon vorhandenen Kinder darum Vater oder Mutter werden, weil sie mit dem Vater oder Mutter der Ehe halben als ein einziges Fleisch anzusehen sind. Die andere Art verbotener Ehen kommt in der Seitenlinie der Verwandtschaft vor, sowohl der Blutsfreundschaft als Schwägerschaft. Sie entsteht aus zwei moralischen Ursachen, und weiter, als diese Ursachen reichen, sind sie auch, wenn nicht ein Positivgesetz da ist, nicht für verboten zu achten. Die eine Ursache ist die Sicherstellung der Keuschheit bei dem vertraulichen Umgange, welchen die nächsten Verwandten unter einander haben und auch haben müssen, weil sie einander in Leistung aller Freundschaftsdienste am nächsten verbunden sind. Die andere moralische Ursache, welche wider die Ehen der allzunahen Verwandten ist, besteht darin, weil es dem gemeinen Besten der menschlichen Gesellschaft zuträglich ist, daß fremde Familien durch Verheirathung unter einander verbunden werden. Denn die gemeine Wohlfahrt beruht auf der geselligen Verknüpfung der Menschen , und die Verheirathung der Familien ist eines der wichtigsten Mittel dazu, weil die Verheiratheten nun in der fremden Familie wie Kinder und Geschwister angesehen werden und wegen der Unzertrennlichkeit der Ehe auf Lebenslang Nutzen und Schaden mit den Verbundenen gemein haben. Diese moralischen Ursachen, warum die nächsten Verwandten auch in der Seitenlinie einander nicht heirathen sollen, gelten zunächst und am stärksten von Geschwistern. Denn da dieselben ordentlicher Weise in einer Familie erzogen worden, so würde unter Vorwand oder Hoffnung künftiger Ehe viel Böses vorgehen. Sie müssen aber auch lebenslang ohne Verdacht am vertraulichsten mit einander umgehen können. Zur Vermeidung der Unkeuschheit unter ihnen ist es deswegen ein sehr sicheres Mittel, daß zwischen Bruder und Schwester durchaus keine Ehen geduldet werden, und hingegen fleischliche