# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1856_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 52 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. cher er seine Vernunft gefangen nahm unter den Gehorsam des Glaubens, so können doch auch sie nicht umhin, ihn als einen der tiefdenkendsten und scharfsinnigsten Philosophen und Theologen anzuerkennen, da seine vielen philosophischen wie theologischen Schriften und sein Einfluß auf seine Zeit zu laut redende Beweise dafür sind. — Da in den deutschen Landeskirchen neben den göttlichen Geboten in Absicht auf die Eheschließung allenthalben noch zusätzliche Staatsgesetze in Geltung waren und noch sind, so kann hier ein Prediger bei der Frage, welche Verwandtschaftsgrade die Ehe zwischen gewissen Personen gestatten oder unzulässig machen, sich nicht nach den vorhandenen Tabellen richten, aus denen ein Pfarrer in Deutschland sich schnell über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer beabsichtigten ehelichen Verbindung unterrichten konnte. Hier kann natürlich nur davon die Frage sein: welche Ehe ist in Absicht auf Verwandtschaftsgrade nach Gottes Wort erlaubt, welche nicht? Diese Frage ist aber hier um so wichtiger, da die hiesigen Staatsgesetze vielfach selbst solche Ehen gestatten, die Gottes Wort als unmoralische Ehen, ja selbst solche, die dasselbe als blutschänderische Verbindungen verpönt. Wir hoffen daher den Wünschen mancher gewissenhaften Seelsorger in unserem neuen Vaterlande entgegenzukommen, wenn wir ihnen über die verbotenen Ehen aus einem Werke Excerpte mittheilen, das vielleicht in den Händen nur Weniger sein dürfte und das, absehend von den in diesem und jenem Lande gültigen positiven Ehegesetzen, dieselben lediglich aus Gottes Wort entwickelt und ihre Verbindlichkeit auch in der Zeit des Neuen Bundes nachweist. Am Schluß des Excerptes gedenken wir auf Grund desselben eine übersichtliche Tabelle zu geben, vermittelst welcher die in Absicht auf Verwandtschaft nach Gottes Wort verbotenen und erlaubten Ehen schnell herausgefunden werden können. Crusius schreibt in dem angezeigten Buche u. A. Folgendes: * * * Es giebt zweierlei verbotene Ehen. Einige sind ganz schändlich, und wo sie versucht werden, so wird daraus keine wahre Ehe, sondern sie sind eine Art von Hurerei, nehmlich Blutschande. Diese kommen vor in der absteigenden Linie der Verwandtschaft, nehmlich zwischen Eltern und Kindern, und den Ehegatten der Eltern oder Kinder. Unter den Eltern aber sind nicht nur die nächsten Eltern zu verstehen, sondern alle Personen, von denen jemand abstammt, z. E. Großvater, Aeltervater u. s. w., und unter den Titel der Kinder gehören nicht nur die nächsten Kinder, sondern nicht weniger die Enkel, Urenkel u. s. w. Daß die Ehe unter solchen Personen ungerecht sei, lehrt schon die Natur, welches daraus klar ist, weil sie unter allen Völkern, wenigstens unter allen gesitteten Völkern, je und je für schändlich gehalten worden ist, 1. Cor. 5, 1., welches demnach einen natürlichen Grund haben muß. Aus der heiligen Schrift aber lehrt es gleich die erste Einsetzung