# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1856_S37 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Consubstantiation und Impanation. 37 Stroh im Sacke, oder Wein im Faß. Demnach ihrer Etliche entschuldigten sich, sie hättens nicht anders verstanden, wir und die Papisten lehreten also, daß Christus Leib wäre im Sacrament localiter, wie Stroh im Sacke. O das war eine faule, kalte, lahme Entschuldigung; denn sie wußten sehr wohl, daß weder die Papisten, noch wir so hatten gelehrt. Und ob sie es (ungläublicher Weise zu reden) nicht anders hätten verstanden, müßten sie damit bekennen, daß sie als die Unsinnigen solche Sachen anfechten, welche sie selbst niemals hätten gehört, noch verstanden. Also lehren aber die Papisten, ja nicht die Papisten, sondern die heilige christliche Kirche, und wir mit ihnen (denn der Pabst, wie gesagt, hat das Sacrament nicht eingesetzt), daß Christi Leib nicht sei localiter (wie Stroh im Sack), sondern definitive (d. i. er ist gewißlich da, nicht wie Stroh im Sack, aber doch leiblich und wahrhaftig) da." (S. Kurzes Bekenntniß vom heil. Sacrament. Anno 1544. XX, 2208. 9.) Klärer konnte Luther in der That nicht aussprechen, wie er die Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im heil. Abendmahl gelehrt wissen wolle, als wenn er hier sagt: der Leib und das Blut Christi sei nicht localiter, sondern definitive in den gesegneten Elementen; er will also nur das Ubi, das Wo, also die Wirklichkeit der Gegenwart mit Ausschließung aller räumlichen Existenzform festgehalten wissen; wie denn z. B. der Geist des Menschen, ein Engel, ein verklärter Leib, Himmel, Hölle ihr Ubi haben oder definitive irgendwo sind, ohne daß denselben Räumlichkeit und Ausdehnung eignete, denen vielmehr, obgleich sie allerdings irgendwo sind, nichts desto weniger illocalitas zukommt. Keinesweges will also Luther damit, daß er sagt, der Leib Christi sei definitive da, die besondere Art und Weise der sacramentlichen Gegenwart definiren und dieselbe für eine definitive in dem Sinne erklären, wie sie den Engeln zukommt, das Tertium comparationis ist hier allein die Unräumlichkeit, Weise irgendwo zu sein, wie sie in dieser himmlischen Welt statt findet. Mit Recht schreibt daher Carpzov in seiner Isagoge in die symbolischen Bücher: „Wir erinnern, daß diese Gegenwart 1. nicht eine begrenzte, oder physische, nehmlich räumliche, oder engelische, nehmlich definitive, sondern eine unbegrenzte und göttliche sei, welche dem Leibe und Blute Christi kraft der Vereinigung der Naturen zukommt, vermöge welcher nehmlich der menschlichen Natur in Christo eben jene Macht, gegenwärtig zu sein, wo sie will, die der göttlichen Natur eigen ist, mitgetheilt worden ist." (p. 345.) Nach Luthers Tod war es Calvin, der die alte Anschuldigung wieder aufwärmte; wie aus der „Apologia confessionis de coena Domini contra corruptelas Calvini" von Joachim Westphal in Hamburg (Ursellis 1558. s. p. 297 ff.) zu ersehen ist. Daher hat sich denn hierüber unsere Kirche auch in der Formula Concordiae von 1580 klar und deutlich ausgesprochen. So heißt es nehmlich hier unter Anderen (in einer Citation aus der Wittenbergischen Concordienformel, wie sie im Jahre 1536 gemeinsam von Luther und Bucer und anderen sächsischen und oberländischen Theologen aufgestellt und unter-