# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1856_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 28 Vermischte kirchliche Nachrichten. Römische Bestrebungen. Aus einem Schreiben des Pabstes vom 1. Jan. 1855 an den Erzbischof und die Bischöfe der Provinz New-York, das in der Oertelschen Kirchenzeitung mitgetheilt wird, ersehen wir, daß der Pabst den Vorschlag gemacht hat, es möge in der Stadt Rom ein eigenes Collegium für die Priesterschaft in den Vereinigten Staaten errichtet werden. Freimaurerei. In Westphalen und Pommern, schreibt ein Wechselblatt, haben eine große Anzahl von protestantischen Geistlichen und Laien bei den Consistorien den Antrag gestellt, den „evangelischen“ Geistlichen die Theilnahme am Freimaurerorden zu untersagen, da dieselbe im Widerspruche mit dem geistlichen Amte stehe. — Im Cincinnatier „Wahrheitsfreund “ finden wir folgende Notiz: „Auf priesterliche Anfrage, ob Freimaurer, weil sie ein besonderes Geheimniß beschworen haben, absolvirt und communicirt werden dürfen, hat unterm 27. Juni 1838, gestützt auf die vorgängigen Anweisungen von mehren Päpsten, das (s. g.) heilige Officium zu Rom, nach Genehmigung Sr. Heiligkeit, verneinend geantwortet .“ Zur Characteristik der Platformlutheraner. In dem „Lutheran Observer“ vom 7. Dec. v. J. schreibt ein Correspondent: „In einer Synopsis der Virginia- Synode finden wir, daß besagte Synode, indem sie von der Augsburger Confession redet, dieselbe als „„unsere Confession““ bezeichnet. Nun möchte ich wissen, in welchem Sinne diese Redensart genommen ist. Wollen diese Brüder einfach sagen, daß dies die Confession unserer Synode ist? oder meinen sie damit, daß sie die Confession der luth. Kirche ist? Das Letztere scheint ihre Meinung zu sein; und wenn so, dann möchte ich wissen, auf welche Auktorität hin sie das thun und wer ihnen diese Auktorität gegeben hat? Ferner: Ich möchte wissen, ob sie mit dem Ausdruck „„unsere Confession““ meinen „„unsere Confession““ als eine Reliquie der Reformation, oder „„unsere Confession““ als eine Auslegerin unserer Ansichten als Kirche im Ganzen? In dem ersteren Sinne habe ich für meine Person nichts einzuwenden gegen die Redeweise; jedoch wenn der letztere ihre Meinung ist, dann muß ich sagen, daß es nach meiner Ueberzeugung eine in jeder Hinsicht leere und grundlose Annahme ist ... Daß dies nicht allein eine leere, sondern, ich wage es zu sagen, eine falsche Annahme ist, ist so einleuchtend durch die Thatsache, daß nicht Ein Zwanzigstel unserer lutherischen Theologen versucht, sich nach der Augsburgischen Confession bei ihrer öffentlichen Amtsverwaltung in Lehre und Praxis zu richten.“ — Könnten sich diese Herrn wohl entschiedener von der lutherischen Kirche lossagen? — Trauung ohne elterlichen Consens. Vor kurzem traute in Pittsburg ein Pfarrer, W., die minderjährige Tochter eines gewissen C. G. Hammer wider dessen Willen. Derselbe verklagte den Copulator und beanspruchte dafür die festgesetzte Strafe von 50 Pfund pennsylvanisches Geld ($133,33), welche denn auch dem Pfarrer von den Geschworenen dictirt wurde. Ein anderes Beispiel dieser Art theilt der „Kirchenbote“ mit. Pastor Bätis in Lancaster wurde von dem Bräutigam und andern Zeugen angelogen, daß die Braut ihr gesetzmäßiges Alter habe. Sie wurden darauf hin von selbigem getraut. Der Vater der Braut brachte aber Klage ein. Es kam vor die Court, und das Resultat des langen Prozesses war, daß Pastor Bätis $2—300 bezahlen mußte. — Das sind die traurigen Folgen selbst vor der Welt, wenn ein Prediger des Wortes Gottes sich nicht nach Gottes Wort richtet , welches elterliche Einwilligung fordert, das Kind sei nun vor dem Staate mündig oder nicht. Siehe das 4. Gebot und 1 Cor. 7, 36. 37. Nassau. Pfarrer Brunn schreibt unterm 14. September unter andern folgendes: Im übrigen gehen wir unsern stillen, ruhigen Gang. Unsere Landstände haben uns zwar nicht die gehoffte Hilfe gebracht. Die erste Kammer ist dem Vorgang der zweiten nicht gefolgt, sondern hat Hein's Angelegenheit durchfallen lassen. Ursache davon ist ohne Zweifel der Geh. Kirchenrath Wilhelmi, der in der ersten Kammer Sitz hat und heftig gegen uns aufgetreten ist. Für uns ist dieser Gang der Dinge ein neuer Beweis, daß der HErr nicht durch Menschen Seiner Kirche will geholfen haben, sondern Er hat sich die Hilfe allein vorbehalten zu Seiner Zeit. An Seiner Hand gehen wir daher guten Muths unsern sichern Gang