# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1856_S22 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 22 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 1. Da zum heil. Abendmahl beides, eine gebende und eine nehmende Person erfordert wird, so dürfte es richtiger und der Stiftung Christi gemäßer gehandelt zu sein scheinen, wenn er lieber von einem Anderen, als von sich selbst das Sacrament nimmt. 2. Wenn zwischen den Sacramenten der Taufe und des Abendmahls eine Analogie statt findet und Christus sich nicht selbst getauft, sondern sich des Amtes des Täufers bedient hat, von welchem, wie man glaubt, auch die Jünger Christi getauft worden sind, was hindert es im heil. Abendmahle auch von Andern zu bitten, daß sie uns die heilsame Speise und den heilsamen Trank darreichen? 3. Da niemand sich selbst absolviren kann, und es auch nicht heißt: wo du dir die Sünden vergiebst, sondern: welchen ihr sie erlasset, Matth. 16, 19. Joh. 20, 21., warum sollte man nicht, wie man nach dem Gebrauch der ganzen Kirche die Absolution von einem treuen Diener bitten muß, auch so in Betreff des heil. Abendmahls thun? 4. Um seine Uebereinstimmung in der Religion und im wahren Glauben zu erklären, scheint die Gegenwart eines anderen Pfarrers oder Kirchendieners nöthig zu sein; und damit der Empfangende durch dieses von einem Anderen ihm mitgetheilte Symbolum der gegenseitigen Bruderliebe bekenne, daß er ein Glied einer gewissen Kirche sei, sollte er auch einen benachbarten Mitarbeiter in der Kirche zu einem Zeugen seines wahren Glaubens annehmen. 5. Um der dem Amte schuldigen Ehrerbietung willen, damit nehmlich der, welcher das Sacrament von Kirchendienern nimmt, weil Christus diesen heiligen Stand selbst eingesetzt hat, gern bezeuge, daß auch er andere Kirchendiener ehre und hochhalte. 6. Um vollerer Bestätigung seines Glaubens willen; denn es kann sich zutragen , daß man unruhig und voll Zweifel ist und durch die Stimme eines Anderen aufgerichtet und gestärkt, zuweilen auch in Betreff des Lebens und der Sitten, besonders wo man Besserung und ein neues Leben zu versprechen hat, ermahnt werden muß, und daher wird so wohl dem Paulus befohlen, zu Ananias zu gehen, Apostelgesch. 6, 9., als auch dem Cornelius, nach Petrus zu schicken, Apostelgesch. 10, 5. 7. Wir lesen auch nicht, daß es in der alten apostolischen Kirche gebräuchlich gewesen sei, daß Einer bei der Sacramentsfeier Brod und Wein sich selbst reichte. — Mit Recht jedoch setzt an dieser Stelle Pelargus hinzu, daß der Nothfall auszunehmen sei. Wenn daher ein Dorfpfarrer wegen weiter Ortsentfernung seinen Nachbarn nicht zu sich holen oder zu ihm gehen kann, so prüfe und erforsche er sich erst selbst, bitte Gott um Vergebung seiner Sünden und nehme hierauf den Leib und das Blut des Sohnes Gottes, nicht als aus seiner, sondern Christi, beides ihm reichenden, Hand. Was den Ausspruch Luthers (in den Schmalkaldischen Artikeln) betrifft, so ist derselbe eigentlich den päbstlichen Privatmessen entgegengesetzt , in welchen allein der opfernde Priester communicirt, indem dafür gehalten wird, daß daraus dem zuschauenden Volke ein Nutzen hervorgehe.“ (Loc. de sacr. coen. § 18.) Johann Benedict Carpzov schreibt zu der mehrerwähnten Stelle der Schmalkaldischen Artikel Folgendes: „Dies muß von dem Gebrauch, sich