# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1855_S384 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 384 Vermischte kirchliche Nachrichten. tung eine Kirche aus ihnen schaffen will, sondern die Einheit der Kirche in dem Ausschluß der besondern Lehren sowohl der lutherischen, als der reformirten Confession sucht und durch die Lehre „der bremischen“ oder „nach den Grundsätzen der bremischen Kirche“ zu begründen sucht. Zwei Fragen drängen sich hier zunächst auf: wie sich die neuen Gemeineglieder und wie sich der neue Prediger zu dieser Gemeine verhalten wird. Die Lutheraner in Bremerhafen hielten sich bisher zu der lutherischen Gemeine in Lehe; dies Verhältniß hört auf, und es wird erwartet oder vielmehr verlangt, daß sie sich der neuen Gemeine in Bremerhafen anschließen. Den meisten von ihnen scheint dies unbedenklich zu sein; bei dem unsere Zeit beherrschenden Materialismus und Indifferentismus und bei der noch immer großen Mißkennung der kirchlichen Lehre ist das erklärlich. Es giebt aber dort auch gläubige und ernste Seelen unter den Lutheranern, welche das „So man von Herzen glaubt, so wird man gerecht; und so man mit dem Munde bekennt, so wird man selig“ wissen und beherzigen. Auf ihre Veranlassung hat sich eine Anzahl der lutherischen Kirche angehöriger Einwohner in einer Eingabe an den Bremer Senat dahin erklärt, daß sie sich dieser Gemeine nicht anschließen können, und zugleich das Ansuchen gestellt, es möge derselbe auch für ihre kirchlichen Bedürfnisse Sorge tragen. Die Antwort ist besänftigend und erklärt, ohne auf das Gesuch einzugehen, die Bittsteller sollten schon zufrieden sein. So steht jetzt die Sache. Die Bittsteller sind entschlossen, bei der lutherischen Kirche zu verbleiben, und verlangens wenigstens nicht, gezwungen zu sein, zu den Bedürfnissen der neuen Gemeine beizutragen. Gott stärke ihnen den Glauben und lasse sie gewisse Tritte thun in seiner Wahrheit! Was soll man nun zu der Sache sagen? Angenommen, daß etwas Gott Gefälliges, Lauteres und Vernünftiges bei der Confessionsvermengung herauskommen könne, was wir freilich gänzlich in Abrede stellen, so hätten die Einwohner Bremerhafens wenigstens so viel Religions- und Gewissensfreiheit erwarten dürfen, daß man ihnen den Anschluß freistellte und ihnen im allerschlimmsten Fall die Auflage machte, für ihre kirchlichen Bedürfnisse selbst zu sorgen. So aber hat es den Anschein und ist unsers Wissens bis jetzt von keiner Seite anders verstanden, als daß ein jeder Lutheraner oder Reformirte vermöge seiner Ansässigkeit zur Mitgliedschaft in der neuen Gemeine verbunden sein soll. Die andere Frage ist, wie sich der Prediger zu der Gemeineordnung stellen wird. Gewiß ist nur, daß neben andern einige lutherische Pastoren und Candidaten aus dem Hannoverschen zur Wahl gepredigt haben, die also, während sie hier die lutherische Lehre von Amts wegen zu führen haben, bereit sein müssen, dort „nach den Grundsätzen der bremischen Kirche, so weit solche nicht für die lutherische oder reformirte Confession ausschließlich gelten, zu lehren.“ (Petri's Zeitblatt.)