# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1855_S373 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die lutherische Distributionsformel ꝛc. 373 Spendeformel ist diese: „Nimm hin und iß (oder im Plural: nehmet hin und esset), das ist der wahre Leib JEsu Christi, für dich (oder: für deine Sünde) in den Tod gegeben; der stärke und erhalte dich im wahren Glauben zum ewigen Leben. Amen. Nimm hin und trink, das ist das wahre Blut JEsu Christi, für deine Sünde vergossen, das stärke und erhalte dich im wahren Glauben zum ewigen Leben. Amen." Wo und wenn diese Formel zuerst gebraucht und eingeführt worden sei, haben wir nicht finden können. Im Königreich Sachsen war sie seit Jahrhunderten die fast allgemein gebrauchte. J. P. Fresenius berichtet, daß dieselbe auch die in Frankfurt hergebrachte Formel gewesen sei, nur daß hier der angehängte Wunsch ausgelassen wurde. Wort für Wort findet sich die Formel in der unter König Gustav Adolphs von Schweden Namen 1632 in dem Erzstift Magdeburg ausgegangenen und eingeführten Agende. Deßgleichen in der unter Herzog Anton Ulrichs Auktorität ausgegangenen „erneuerten Kirchenordnung " für Braunschweig⸗Lüneburg vom Jahre 1709. In der ganzen dänischen Kirche wird das Wort „wahre" ebenfalls hinzugesetzt; der Administrirende spricht nehmlich einfach: „Das ist JEsu Christi wahrer Leib — das ist JEsu Christi wahres Blut." (s. Die Sacrament ⸗Worte ꝛc. von Dr. A. G. Rudelbach. Leipzig, 1837. S. 79.) Ferner finden wir, daß die Wittenbergische theologische Fakultät im Jahre 1579 bei Recension der hennebergischen Kirchenordnung erklärte: „Weil man den Kranken wegen der Sorglichkeiten sonderlich auf den rechten Nutzen weisen soll, so vermeinen wir, diese Form, bei den Kranken zu gebrauchen, wäre die beste: „„Nimm hin und iß, dies ist der wahre Leib JEsu Christi, für deine Sünde gegeben, welcher dich im rechten beständigen Glauben zum ewigen Leben stärken und erhalten wolle. Amen."" Also wäre beisammen begriffen beides, was die Substanz und Wesen, und dann, auf was der Nutz und Gebrauch des Sacraments anlanget. Und wäre auch der Sterbende mit genugsamen Viatico (wie es die alten Lehrer genannt haben,) auf seine vorstehende Hinfahrt versehen." (s. Consilia Witebergensia. P. III, fol. 50.) Wie es scheint, ist jene letztere Formel vielfach zuerst privatim angewendet und hernach erst in Kirchenordnungen und Agenden aufgenommen worden. Wir schließen dies aus einem andern Bedenken, welches die letztgenannte theologische Fakultät gestellt hat. Ein Prediger zu Freiberg in Sachsen bediente sich nehmlich folgender Spendeformel: „Nehmet hin und esset, das ist der wahre Leib Christi, für eure Sünde in den Tod gegeben" ꝛc. — „nehmet hin und trinket, das ist das wahre Blut JEsu Christi, am Stamme des Kreuzes vergossen" ꝛc. Hierüber entstand Streit, nehmlich über den Zusatz: „am Stamme des Kreuzes vergossen." Die Entscheidung der Wittenberger Theologen aber war diese: „Was die Observanz anlangt, ist die von Herrn Johannes (dem Angeklagten) gebrauchte Formel in Niedersachsen und in Hessen in großem Gebrauch; und wenn Augusti Kirchenordnung oder Agende