# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1855_S356 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 356 Auslegung von 1 Corinther ꝛc. er bei dem Brode, daß sie es gesegnet, aber indem er davon sagt, daß sie es gebrochen, zeigt er an, daß sie damit nach dem Vorbild Christi handelten, so daß der Leser beim Brechen des Brodes auch an das Danken und Austheilen denkt. Wir werden hiernach sehen, daß der Apostel auf die Weise durchaus keine solche Wichtigkeit auf das Brechen des Brodes legt, als ob dasselbe nur durch solche Zurichtung wirklich Brod des heil. Abendmahls werde; diejenigen, welche dergleichen in seinen Worten läsen, würde er vielmehr hinweisen auf das, was er hier Großes und Herrliches von dem Brode und Kelche aussagt, darauf Herz und Gemüth zu richten. Ob Brod und Wein im heil. Abendmahle nicht Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi sei, frägt der Apostel die Corinther. Der Ausdruck „Gemeinschaft" ist treue Uebersetzung des im ursprünglichen Texte stehenden griechischen Wortes. „Gemeinschaft" bezeichnet ein Verhältniß zwischen mehreren Personen, welchem gemäß sie einen oder mehrere Gegenstände mit einander besitzen, genießen, erstreben, also gemein haben, so daß sie in Bezug darauf gleichsam für eine Person angesehen werden müssen. Daß die Glieder der ersten Christengemeinde in Jerusalem alle Dinge, d. i. ihre irdische Habe gemein hielten, Apostelgesch. 2, 44, heißt im 42. Verse desselben Capitels „Gemeinschaft," Gütergemeinschaft zu nennen wegen der Art des gemeinsamen Besitzes, am Beispiel des Barnabas beschrieben Apostelgesch. 4, 32, und als die Kirche sich ausbreitete, in der Art bestehend, daß was der Eine besaß, auch dem Anderen und der ganzen Gemeinde zu Diensten stand. Selbst die „gemeine Steuer," welche die Christen in Macedonien und Achaja für ihre armen Brüder in Jerusalem aufbrachten, wird „Gemeinschaft" genannt Röm. 15, 22, da sie ja allerdings ein Zeugniß der unter den christlichen Gemeinden bestehenden Gemeinschaft auch der irdischen Güter war. Zeigen uns nun die eben angezogenen Stellen als ein Gut, welches die christliche Gemeinde besonders der ersten Zeit gemein hielt, die irdische Habe, so weist V. 16 als ein anderes Gut, welches die Glieder der christlichen Gemeinde, die Abendmahlsgenossen, mit einander in Gemeinschaft besitzen, den Leib und das Blut Jesu Christi auf. Wer also mit der christlichen Gemeinde an des Herren Tische sitzt: a. Empfängt und hat den Leib und das Blut Jesu Christi; b. Empfängt und hat jene Gnadengüter gemeinschaftlich mit den Abendmahlsgenossen, ungetheilt und ungetrennt; c. Ist deshalb ein Glied der Gemeinschaft, welche als gemeinsamen Besitz hat und gebraucht den Leib und das Blut Jesu Christi. Man sieht, warum Paulus die Corinther nicht bloß daran erinnert, daß sie im heil. Abendmahl Leib und Blut Jesu Christi empfangen, sondern dazu noch jeden Abendmahlsgenossen darauf aufmerksam macht, daß er durch den Genuß des heil. Abendmahls Glied sei der Gemeinde, deren gemeinsames Gut Leib und Blut Jesu Christi ist, also mit ihr jene Gnadengüter gemein hat. Niemand konnte ihm jetzt erwidern, seine Theilnahme an den Götzenopfermahlen habe nichts zu thun mit seiner Theilnahme am heil. Abendmahl;