# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1855_S354 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 354 Auslegung von 1 Corinther ꝛc. Hausväter vielleicht, Mütter, Kinder, annoch Heiden waren. Oeffentliche Festtage feierten die Heiden mit Opfern in der Weise, daß sie den Götzen das Fett und die Haut der Opferthiere verbrannten, das Fleisch aber entweder bei fröhlichen Mahlzeiten in den Tempeln verzehrten, oder, wie die Armen und Geizigen namentlich thaten, auf dem Fleischmarkte verkauften. Familienfeste, an denen man geopfert hatte, schlossen auch mit Mahlzeiten, bei welchen das Fleisch der Opferthiere genossen wurde. So war es einestheils schon sehr unbequem, sich vor dem Ankauf von Opferfleisch auf dem Markte zu hüten, und doch nahmen viele Christen, vor Allen die Christen aus den Juden, die gewohnt waren, nach jüdischer Weise selbst die bloße Berührung des Götzenopferfleisches für Sünde zu halten, großen Anstoß daran, daß Christen dergleichen Fleisch auf den Tisch brachten. Die darüber entstandene Klage hatte dann diese letzteren, die freier gesinnten Christen, dazu gebracht, ihre Freiheit hochmüthig zu behaupten, bei jeder Gelegenheit zu zeigen, daß sie Opferfleisch kauften und äßen, und so einmal wieder in den alten Hochmuth zu gerathen und obendrein ihre christlichen Brüder zu ärgern. Diesen hat der Apostel Cap. 8 und 9 ihre Sünde vorgehalten. Andererseits gab es auch Christen in Corinth, welche der Lust, an den Götzenopfermahlzeiten nach alter Gewohnheit Theil zu nehmen, nicht widerstehen konnten und mit der Entschuldigung, es sei ja eben nichts mit den Götzen, sich an heidnischen Festen mit ihren heidnischen Verwandten und Freunden zu Tische setzten. Diesen gilt die mit V. 14 schließende Vermahnung aus dem Exempel der Israeliten und die Predigt, von Seiten Gottes geschehe Alles, damit sie in jeglicher Versuchung siegten; diesen aber gilt auch die Predigt V. 15—22. Die Vermahnung V. 14, die eine Folgerung war aus den voraufgehenden Worten, wird zugleich wiederum Thema und Hauptsatz der auszulegenden Worte: Fliehet von dem Götzendienste, daher auch von den Mahlzeiten bei den Götzenopfern; diese Vermahnung begründet der Apostel in der folgenden Weise: 1. Er giebt seinen Lesern zu bedenken, welcher Gnade Gott sie würdigt, da er sie am Tische des Herrn Theil nehmen läßt. V. 16 und 17. 2. Er zeigt ihnen darauf, daß, indem sie bei den Götzenopfermahlzeiten zu Tische sitzen, sie an der Teufel Tische Theil nehmen. V. 18—20. 3. Daraus dann nothwendig die Erkenntniß folgt, daß der Christ nicht an den Götzenopfermahlzeiten Theil nehmen darf. V. 21 und 22. Eingeführt wird diese Begründung mit V. 15. „Als mit den Klugen rede ich, richtet ihr, was ich sage." „Kluge" nennt er sie mit Bezug auf Cap. 8, 1 und darauf überhaupt, daß sie sich eine so große Erkenntniß der christlichen Freiheit und des Wesens des Götzendienstes zuschrieben und dieselbe zu zeigen suchten durch freie Theilnahme an den Mahlzeiten des Götzendienstes. Das Wort, welches mit „Kluge" übersetzt ist, bedeutet solche, die Schlüsse machen, Urtheile fällen kön-