# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 08 17_S102 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) dem sie mehr ihre Form einer strengen gesetzlichen Zucht im Auge hatten, das Wesentliche der Kirchenzucht, wie sie bereits von Luther geübt zu werden anfing, verkannten. Auch Luther schien in dieser Periode eine weniger günstige Meinung von ihnen gefaßt zu haben. Als aber 1532 die böhmischen Brüder eine Apologie ihrer Lehren und Gebräuche ausgehen ließen, gab sie Luther im folgenden Jahre mit einer schönen Vorrede heraus. Darin leugnete er nicht, daß die böhm. Brüder ihm eine Zeit lang verdächtig gewesen seien, als ob sie die Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahle leugneten, aber aus mündlicher Unterredung mit ihnen (also scheinen die Brüder um diese Zeit wieder bei Luther gewesen zu sein) habe er gefunden, daß sie glauben, Christi Leib und Blut sei im Abendmahl, nur daß sie andere Redensarten brauchten, die verdächtig klängen und die er auch nicht billigen könnte; doch wolle er sie nicht übereilen und dringen, nach seiner Weise zu reden, so sie nur in der Sache eins seien und bleiben, bis Gott weiter schicke nach seinem Willen. Derhalben, so schließt er, befehle ich dies Büchlein zu lesen und zu urtheilen allen frommen Christen und bitte, daß sie mit uns allesammt beten zu Gott unserm Vater um Einträchtigkeit der Lehre und des Glaubens, und ob jemand wäre, dem nicht genugsam in diesem Büchlein geschehen sei, der wolle das ansehen, wie sie sich demüthiglich erbieten, und wenn sie schon nichts anders damit verdienen, so ists doch billig, daß man sie das gebrochene Rohr und glimmende Tocht sein lasse, denn wir alle selbst auch nicht so ganz und vollkommen sind. 1535 übergaben die böhmischen Brüder ein ausführliches Bekenntniß ihres Glaubens dem König Ferdinand; dies ließ Luther mit einer Vorrede drucken, worin er ihnen das treffliche Zeugniß gibt: „Die Wand, so sonst zwischen uns und ihnen war, ist nun abgebrochen, daß wir eine Heerde worden, ob sie gleich noch wegen der Ceremonien und des Cölibats mit uns nicht in allem gleichgesinnt sind.“ Von dieser Zeit an blieb eine beständige Freundschaft zwischen den böhmischen Brüdern und Luther bis an seinen Tod. 1536 besuchten sie ihn wieder, um besonders über Kirchenzucht und Kirchenregiment, darauf sie, wie schon erwähnt, ein überwiegendes Gewicht gelegt zu haben scheinen, mit ihm zu verhandeln. Luther soll nach dem Berichte der Abgesandten es beklagt haben, daß es bei den Seinen noch an guter Kirchenzucht mangele, und soll gewünscht haben, eine der Brüder ähnliche eingeführt zu sehen. 1542 besuchten ihn die Brüder zum letzten Male: es war der oberste ihrer Prediger, Johann Augusta, mit einem andern Prediger und einer vom böhmischen Adel. Sie wurden aufs freundlichste in Wittenberg aufgenommen und berichteten, wie die hussitischen Gemeinden in Böhmen und Mähren allmählig zum Lutheranismus übergingen, leider aber bloß die Lehre des Evangelii annähmen, ohne zugleich auch Eifer eines christlichen Lebens zu beweisen, und wie dies den Kirchen der Brüder zum großen Nachtheil gereiche. Sie glaubten, daß dieser so große Mißbrauch des Evangelii nicht länger zu dulden sei. Luther soll in Gegenwart des ganzen Professorcollegiums geantwortet haben: Das Pabstthum habe nicht anders erschüttert werden können, als durch Umstürzung alles dessen, was nach menschlichem Aberglauben und Gewissenszwang geschmeckt habe; jetzt da die Welt ins andere Extrem stürze, müsse man allerdings widerstehen und Kirchenzucht herstellen. Sie wollten die Sache in ernste Ueberlegung nehmen. Als endlich die Gesandten nach einem vertraulichen Zusammensein von fast 14 Tagen wieder abreisen wollten, lud sie Luther noch zu einem Gastmahl ein und sprach beim letzten Abschied in Gegenwart vieler Professoren der Universität diese denkwürdigen Worte: „Seid ihr die Apostel der Böhmen, ich und die Meinen wollen die Apostel der Deutschen sein. Treibt ihr Christi Werk dort, wie sich euch die Gelegenheiten darbieten, wir wollen dasselbe hier thun, wie sie sich uns hier dabieten.“ Einige Monate später schrieb Luther an genannten Johann Augusta unter andern: Weiter ermahne ich euch im HErrn, daß ihr mit uns bis in den Tod beharrt in der Einigkeit des Geistes und der Lehre, wie ihr angefangen habt, und kämpfet mit uns durch Wort und Gebet wider die Pforten der Hölle. Ermunternd und lehrreich ist diese Geschichte und stellt uns an den böhmischen Brüdern in ihrem ämsigen Fleiß, die Einigkeit des Geistes mit andern rechtgläubigen Kirchen zu pflegen, an Luther aber in seiner die Gebrechlichkeit der Schwachen tragenden Liebe, ein nachahmungswerthes Muster vor Augen. Man hat Luther der Parteilichkeit beschuldiget, daß er gegen die böhmischen Brüder weit glimpflicher verfahren sei, als gegen die Schweizer (Zwinglianer). Aber nicht in Parteilichkeit, sondern in der Verschiedenheit der Personen ist der Grund von Luthers Gelindigkeit gegen die böhmischen Brüder und der Schärfe gegen die Schweizer zu suchen, wie auch St. Paulus zwei ganz verschiedene Regeln gibt: Die Schwachen im Glauben nehmet auf, Röm. 14, 1., und: Einen ketzerischen Menschen meide, Tit. 3, 10. Die Schweizer waren nicht als Schwache zu betrachten, sondern waren hartnäckige Vertheidiger ihres Irrthums und breiteten ihn aus, so weit sie nur konnten; diesen stellte Luther eine diamantene Festigkeit entgegen und wich ihnen nicht eine Stunde, auf daß die Wahrheit des Evangelii bestünde, wie auch Paulus gethan hat. Gal. 2, 5. Jene aber waren ungelehrte Leute, strauchelten in der Erkenntniß noch vielfältig, doch hatten sie für die Wahrheit offene Herzen, hatten nicht einen dünkelhaften Wohlgefallen an ihrem Irrthum, sondern erboten sich, sich eines bessern belehren zu lassen; darum nimmt Luther die Schwachen im Glauben auf, hat eine Zeitlang Geduld mit ihren Gebrechen, ohne sie gut zu heißen, dient ihnen mit seiner Gabe der Erkenntniß und erlebt so den herrlichen Sieg, sie für die volle Wahrheit zu gewinnen. Amtsniederlegung. Schon in No. 23. unseres Blattes wurde in den Mittheilungen aus Sachsen berichtet, daß sich unter den jüngst in Leipzig erschienenen Schriften befinde eine: „Wehklage eines abgehenden Predigers oder Schrift- und erfahrungsmäßiges Bedenken, ob ein evangelischer Lehrer im Königreich Sachsen gegenwärtig ein geistliches Amt antreten und verwalten könne, ohne sein Gewissen zu verletzen.“ Diese Schrift liegt jetzt vor uns. Sie ist eine Abschiedspredigt, gehalten bei der freiwilligen Niederlegung zweier Pfarrämter am 21. Sonntage nach Trin., den 12. Octbr. 1845, und mit nöthigen Anmerkungen herausgegeben von Ernst Fridrich Höpfner, Licentiaten der Theologie, gewesenem Pfarrer in Remse und Weidensdorf bei Waldenburg im Fürstenthum Schönburg, Königreich Sachsen. Wir können nicht unterlassen, unsern Lesern Einiges aus dieser Predigt mitzutheilen. Wir hoffen, daß nicht nur Sachsen das Mitgetheilte mit Interesse lesen werden, sondern auch diejenigen, die aus andern Gegenden Deutschlands eingewandert sind, da der kirchliche Zustand Sachsens der in Deutschland überhaupt herrschende ist. Hr. Licentiat Höpfner gibt in der vorliegenden Predigt drei Hauptgründe an, um welcher willen es „gegen sein Gewissen“ sei, länger ein Pfarramt im Königreich Sachsen zu führen. Der erste Grund ist: „Daß Geistliche, da sie zuerst Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse sein sollen, gegenwärtig vielmehr Diener des Staates oder Werkzeuge der weltlichen Macht geworden sind.“ Hr. H. zeigt in der Ausführung, daß man nach dem 28. Artikel der von ihm beschwornen Augsburgischen Confession „die zwei Regiment, das geistliche und weltliche, nicht in einander mengen und werfen, sondern unterscheiden soll,“ daß aber in Sachsen durch die neue Verfassung die Kirche zu einer Anstalt des Staats gemacht worden sei und daß daher ein Kirchendiener sich verbindlich machen müsse, in der Kirche nach den Vorschriften der weltlichen Obrigkeit zu handeln. „Alle Geistliche, schreibt er, müssen beim Antritt ihres Amtes geloben, daß sie den bestehenden bürgerlichen Gesetzen Gehorsam leisten wollen, unangesehen, ob diese mit dem Worte Gottes zusammenstimmen oder nicht, unangesehen, ob ihnen die nöthige Gewissensfreiheit in ihrem Berufe gelassen oder genommen werde, unangesehen, daß diese neue Gesetzgebung, in so fern sie den beschwornen Unterschied zwischen weltlichem und geistlichem Regiment aufhebt, schon einen Eidbruch in sich schließt. — Tritt jetzt in der Amtsführung eines Predigers ein schwerer Gewissensfall ein, wo er den Anordnungen der weltlichen Macht nicht folgen zu können glaubt, und wendet sich an seinen Superintendenten und spricht etwa: „Was soll ich in diesem Falle thun? Die Sache ist doch wider Gottes Wort?“ so erhält er die Antwort: als Diener der Staatskirche müssen Sie es thun, denn so