# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1855_S337 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die sog. amerik. Ueberarbeitung der Augsburg. Confession. 337 welches keiner von beiden jemals sah, der Concordienformel, den Predigern und Kirchen auf die Gewissen gebunden nicht durch die freie Wahl der Kirche selbst, sondern durch die weltlichen Behörden gewisser Königreiche und Fürstenthümer. Die Mehrzahl der Lutherischen Königreiche indeß verwarf eine oder mehrere dieser Schriften, und nur die Augsburgsche Confession ist von der ganzen Lutherischen Kirche anerkannt worden.“ — „Da die ganze Lutherische Kirche Deutschlands die Symbolischen Bücher in ihrer Gesammtheit verworfen und auch einige Lehren der Augsburgschen Confession aufgegeben hat, unter anderen weitaus der größere Theil derselben die Lehre von der leiblichen Gegenwart des Heilandes im Abendmahl, und da auch unsere Väter in diesem Lande vor mehr als einem halben Jahrhundert aufhörten, eine Verpflichtung auf irgend welche dieser Bücher zu fordern, während sie doch die in ihnen enthaltenen großen Grundlehren glaubten und auf manchfache Weise bekannten ꝛc.“ *) II. Die Evangelical Lutheran Synod of East Pennsylvania faßte auf ihrer Versammlung zu Lebanon in Pennsylvanien am 25. September den folgenden vom Pfarrer J. A. Brown aus Reading beantragten Beschluß: „Da ein namenloses Schriftchen, betitelt: Definite Synodical Platform weit umaus in der Kirche verbreitet und den Gliedern dieser Synode im Allgemeinen zugesandt worden ist, und da diese Schrift unvermeidlich dazu führt, in der Kirche Unruhe, Streit und Spaltung durch Einführung von Aenderungen der ernstesten Art in der confessionellen Stellung und kirchlichen und brüderlichen Beziehung der verschiedenen Theile der Lutherischen Kirche zu einander anzurichten, und da diese Synode solche Zwietracht erregenden Bestrebungen auf das ernsteste von sich weist und mit Angst und Abscheu zumal vor den unduldsamen und gehässigen Grundsätzen zurückschreckt, welche hier bekannt und zur Aufnahme in die Grundordnungen unserer Kirche vorgeschlagen werden, indem man uns empfiehlt, solches Glaubensbekenntniß anzunehmen und dasselbe unseren Nächsten aufzudrängen mit der Drohung, daß alle diejenigen, welche die vorgeschlagene Lehrart nicht billigen, von der Gemeinschaft unserer Kirche ausgeschlossen sein sollen,“ „So beschließen wir, daß wir hiemit unsere unbeschränkteste Mißbilligung dieses höchst gefährlichen Versuchs, die Lehrgrundlage zu ändern und den bestehenden Charakter der jetzt mit der Generalsynode vereinigten Kirchen zu revolutioniren, erklären, und daß wir hiemit unsere Schwestersynoden auf das eindringlichste vor diesem gefährlichen Vorschlage warnen und unsere innigste Hoffnung aussprechen, daß keine derselben auf solches Bestreben entweder selbst sich einlassen oder doch dasselbe begünstigen, sondern desto fleißiger sein werde, die Einigkeit im Geiste durch das Band des Friedens mit ihren Brüdern in allen Theilen der Lutherischen Kirche, welche die großen Evangelischen Lehren *) Das weiter Folgende ist schon im vorigen Heft mitgetheilt Seite 318—320., dahin wir den geehrten Leser zurückweisen. L. u. W.