# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1855_S326 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 326 (Eingesandt von Prof. Dr. Sihler.) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? Zweiter Artikel. (Fortsetzung.) 2. Welches sind die vornehmsten Stücke seiner seelsorgerlichen Amtsverrichtung? Es kann natürlich, nach dem Zwecke dieser Zeitschrift und der derselben gemäßen Einrichtung der aufzunehmenden Aufsätze, bei Beantwortung dieser Frage nicht die Rede davon sein, ein lutherisches Pastorale, mit besonderer Beziehung auf amerikanische Verhältnisse, darin zu liefern; denn dazu möchte Schreiber dieses schwerlich geschickt sein; sondern es sollen nur Andeutungen gegeben werden, nach welchen Seiten vornämlich hinaus, je nach der eigenthümlichen geistlichen Nothdurft dieser und jener Seelen, die gleichsam der Stoff für seine Thätigkeit sind, der lutherische Seelsorger jenen evangelischen Geist und Sinn, davon oben näher gehandelt worden, zu erweisen habe. Da fassen wir nun ins Auge: A. Das Belehren der Unwissenden. Zwar thut hierin der lutherische Pastor (siehe den 1. Artikel) in der öffentlichen Predigt und Auslegung von Gesetz und Evangelium, so wie in dem Katechismus-Examen, sonderlich mit der Jugend in der Kirche, gewißlich allen möglichen Fleiß in einfältiger und gründlicher Handlung des göttlichen Wortes, den rechten schriftgemäßen Verstand in seinen Zuhörern zu erzeugen; aber gerade die genauere Unterredung mit den Einzelnen z. B. bei Beichtanmeldungen thut ihm unwidersprechlich dar, wie gar nicht Wenige diesen Verstand, auch den nothdürftigen, aus der Predigt, ja selbst Katechismus-Examen, noch lange nicht gewonnen haben; denn sei der Grund nun frühere Verwahrlosung in Haus und Schule, oder eine übermäßige Hartlernigkeit, ein schwerfälliger, ungelenker formeller Verstand, oder Leichtsinn und Zerstreutheit bei Anhörung göttlichen Wortes, verbunden mit weltlichem und fleischlichen Sinne, — gewiß ist es, daß wir hier zu Lande in nicht wenigen unserer, zumal älteren Kirchkindern keine geringe Unwissenheit vorfinden, sonderlich in denen, die erst kürzlich aus lutherischen Landeskirchen Deutschlands in unsere kirchliche Pflege gekommen sind; denn leider scheinen die Herrn Pastoren drüben, der Mehrzahl nach, von der Nothwendigkeit und Heilsamkeit der Beichtanmeldung entweder keine Erkenntniß zu haben, oder sich doch, trotz dieser Erkenntniß, sei es aus Trägheit oder aus Leichtsinn oder aus Menschenfurcht oder aus zu übermäßiger Orientirung in der, häufig sehr ephemeren, theologischen Tageslitteratur, oder aus diesen und jenen untheologischen Privat-Liebhabereien (derer zu geschweigen, denen die Bauchsorge näher anliegt, als die Seelsorge) kein Gewissen darüber zu machen, daß sie die einzelnen, ihnen befohlenen Kirchkinder nicht nach Gottes Wort und Willen pflegen,