# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1855_S321 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang I. November 1855. No. 11. Von Ehesachen. (Eingesandt von Pastor O. Fürbringer.) (Schluß.) 2. Sehen wir nun die darauf bezüglichen Stellen der heil. Schrift genauer an, so finden wir das Verbot der Ehe mit des Bruders Wittwe klar ausgedrückt 3 Mos. 18, 16. 20, 21. Die erstere will man ergänzen aus dem folgenden 18. Verse, indem man hinzusetzt: „weil er noch lebet;"*) Dazu geben aber weder die vorhergehenden noch der nachfolgende Vers, den 18. ausgenommen, welchem diese Worte in besonderer Rücksicht auf des israelitischen Erzvaters Jakobs Exempel beigefügt sind, ein Recht; auch wird Kap. 20. V. 21 ohne alle Beschränkung dem vorhergehenden 20. mit ähnlicher Androhung der Strafe angereiht. Welche dagegen sündigen, sollen mit Unfruchtbarkeit heimgesucht werden, oder ihre Kinder wenigstens die Eltern nicht überleben. Das hebräische Niddah ist von Luther ganz richtig in „eine schändliche That" übersetzt worden, vergl. Zach. 13, 1. 2 Chron. 29, 5. Esra 9, 11. Klagelieder 1, 17. Die Ausnahme, welche 5 Mos. 25, 5. gemacht wird, — die dem allein zukommt, der das Gesetz gegeben, und um so weniger als widersprechend erscheinen darf, da die Heirathen in beiden Kollaterallinien nicht, wie diejenigen in der geraden auf- und absteigenden Verwandtschaftsreihe, absolute, sondern beziehungsweise, auf die aus den frühesten Geschlechtern erfolgende Ausbreitung, fernere Entwicklung und weitere Verbindung des Menschengeschlechts hin, wider das göttliche Naturgesetz sind — (s. Mehreres darüber in „Lutheraner" Jahrg. 6. Nr. 8. theol. Beibl. 1849. S. 5.), fand nur unter den angegebenen Bedingungen Statt, wenn Brüder bei einander wohnten und einer ohne Kinder starb. Es war kein anderes Mittel übrig, die beiden Absichten Gottes zu erreichen, daß des Bruders *) Anm. Man beruft sich hierbei auch auf Marc. 6, 17. 18. Diese Stelle ist aber gerade solcher willkürlichen Auslegung zuwider. Denn obgleich der jüdische Geschichtschreiber Josephus berichtet, Herodes habe des Philippus Gemahlin geehlicht, da derselbe noch am Leben war, so ist doch dieser bald darauf gestorben; Johannes aber straft nicht den Ehebruch, sondern, „daß er seines Bruders Weib habe." 21