# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 08 03_S100 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 100 wie nothwendig für das Heil unserer theuren Kirche des lautern Bekenntnisses Entschiedenheit und Festigkeit in Lehre und Praxis derselben zum gedeihlichen Wirken lutherischer Synoden sind. Ann-Arbor, Washtenaw Co., Michigan. Am 25. Juni 1846. als am Gedächtnißtage der Uebergabe der Augsburgischen Confession. W. Hattstädt, Pastor zu Monroe, Mich. A. Crämer, Past. der luth. Missions-Gem. Frankenmut, Sag. Co., Mich. Fr. Lochner, Pastor zu Toledo, Ohio. J. Trautmann, Pastor zu Danbury, Ohio. Methodismus. Herr Nast erwidert auf unsern Aufsatz von der heil. Absolution Folgendes: „Bei Menschen, welche, statt ihre Vernunft von Gottes Wort durch den heil. Geist erleuchten zu lassen, sie gar nicht gebrauchen wollen, wie die sogenannten Altlutheraner, ist jedes Argument vergeblich. Ihr Pabst ist der todte Buchstabe und ihr Glaube ein blinder Menschenwahn, keine vom heil. Geiste gewirkte Ueberzeugung. Wir können nichts thun, als beten, daß Gott ihnen möge die Augen aufthun, daß sie von der Finsterniß zum Licht und von der Gewalt des Satans zu dem lebendigen Gott bekehrt werden." (S. Apologet No. 388.) Hierauf haben wir nur dieses zu erklären, daß wir durch Gottes Gnade nie aufhören werden, den „Buchstaben" des Wortes Gottes allerdings für unsern Pabst anzuerkennen, unter dessen geradem Zepter (Ps. 45, 7.) es sich besser leben läßt, als unter dem krummen Stabe eines methodistischen Pabstes, wie Herr Nast, der auf gut römisch eine ganze kirchliche Gemeinschaft furchtbar richtet und verdammt, allen Gliedern derselben Glauben, also Gnade und Seligkeit abspricht, und erklärt, daß dieselben mit höllischer Finsterniß bedeckt und dem Teufel übergeben sind, ja, daß sie nicht einmal mehr ihre Vernunft gebrauchen, also völlig zum Viehe herabgesunken sind. Uebrigens verwundert es uns nicht, daß die Methodisten bei solcher Praxis in verzweifelten Umständen ihre Zuflucht zu dem Grundsatze Mohamets nehmen, es sei Sünde, sich in einen Religionsstreit einzulassen, und es sei vielmehr zu Zeiten besser, anstatt mit Beweisen, mit Säbelhieben zu antworten. (Eingesandt.) Herr Editor! In No. 20. Ihres Blattes finden wir Herrn F. Wyneken, Prediger der zweiten deutschen luth. Gemeinde allhie sich als Censor und Richter über unsere Kirchen-Gesetze, Gemeinde und Prediger aufwerfen, indem er unsere Kirchen-Constitution von seinem besondern Standpuncte aus als unlutherisch und ketzerisch schildert, unsere Gemeinde, die dieselbe angenommen, als mit Blindheit geschlagen und für „dumme Deutsche" erklärt und das größte Unrecht an unserem Prediger Herrn Pastor Weyl begeht, indem er demselben die Sünde der Formirung unserer Constitution gänzlich beimißt, so doch dieselbe unter Herr Pastor Heger abgefaßt worden und nur einige unbedeutende Zusätze seit Herr Pastor Weyl's Hiersein erhalten hat, und diese nicht von ihm, sondern vom Kirchenrath und der Gemeinde. Dieses mußte Herr Wyneken wissen, da der Name des Herrn Pastor Heger's einigemal in der Incorporations-Acte vorkommt, und also dieser Herr den Betrug an uns vollbracht hätte, wie F. Wyneken meint, und nicht Herr Weyl. So viel an die Leser des „Lutheraner's" als Beitrag zur Vertheidigung der Unschuld und zur Bloßstellung des Lasters der Verläumdung. Jacob Caffenberger, Präs. Wilh. Horßmeier, Sek. Ph. Fornoff, Johannes Werner, Christian Hase, Conrad Henkel, John Hammann, Friedrich Arnold. Es ist in der That rührend, aus diesem Schreiben zu ersehen, wie weit die Liebe treuer Unterthanen gegen ihre geistlichen Obern gehen kann. Bekanntlich ist es die Pflicht des Predigers, seine Gemeinde zu belehren, wie ihre Gemeindeordnung nach Gottes Wort einzurichten sei, und zu wachen, daß nichts wider Gottes Wort Streitendes hineinkomme oder darin bleibe. Findet man aber etwas Falsches in der Ordnung einer Gemeinde, so pflegt man dies nicht sowohl den Zuhörern, als vielmehr ihrem Lehrer (der doch die Sache verstehen sollte) zur Last zu legen; ist nun vollends etwas in der Ordnung, was dem Prediger eine falsche Stellung anweist, ihm etwa eine Herrschaft über die Gewissen und den Glauben seiner Zuhörer einräumt, und dergl., so pflegt man deswegen nicht die arme Gemeinde anzugreifen, sondern den Prediger, den man, wenn er die Ordnung angenommen hat, für den hauptsächlichsten Autor und Vertreter derselben ansieht, mag er nun dabei eine Feder angesetzt haben oder nicht. Man schließt so: Entweder hat der Prediger gegen die falsche Gemeindeordnung geredet oder nicht. Hat er dagegen geredet, und gezeigt, daß dieselbe den Prediger wider Gottes Wort zu einem Herrn der Gemeinde mache, und die Gemeinde hat dennoch das Falsche nicht abgethan*) und der Prediger hat sich auch endlich darein gefügt, so ist der Prediger ein elender Menschenknecht. Hat er nicht dagegen geredet, so ist er nach Gottes Wort ein stummer Hund; so muß er sich heimlich in die Faust gelacht haben, da er sah, wie die Gemeinde freiwillig ihre Gewissensfreiheit an ihn verkaufte. Ungeachtet dem nun also ist, so hat dennoch die Gemeinde des Herrn Weyl in beispielloser Anhänglichkeit an denselben die ganze Schande auf sich genommen und Hrn. Weyl als die Unschuld selbst dargestellt. Ein je sprechenderer Beweis dies nun ist von der Gutmüthigkeit dieser Gemeinde, um so verabscheuungswürdiger ist es, wenn eine solche Gutmüthigkeit dazu gemißbraucht wird, eine Gemeinde in Unmündigkeit zu erhalten, sie selbst in Sachen, die der Seelen Seligkeit betreffen, dem Gewissen ihres Predigers zu unterwerfen und sie so auf das schmachvollste zu beherrschen. Schließlich bitten wir die Einsender des Obigen, den Aufsatz Herrn P. Wynekens nochmals durchzulesen, so werden dieselben finden, daß Herr P. Wyneken nicht, wie sie sagen, ihre Gemeinde für „dumme Deutsche" erklärt, sondern es vielmehr straft, daß viele so genannte lutherische Prediger, so verächtlich von unsern lieben Landsleuten denkend, denselben ein X für ein U vormachen. Der Herausgeber. *) Es ist freilich kaum denkbar, daß eine Gemeinde, trotz der dagegen erhobenen Protestation ihres Predigers, denselben mit aller Gewalt zu einem Herrn über ihr Gewissen machen sollte. (Eingesandt.) Die Synode des Westens wird, (so Gott will) ihre nächste Versammlung halten in der deutschen ev. luth. St. Pauls-Kirche zu Indianapolis, Ind. am ersten Donnerstag im September d. J., Vormittags 9 Uhr. Ein pünctliches Erscheinen der Brüder, die zu dieser Synode gehören, wird erwartet, — Geschäfte von Wichtigkeit zu verrichten sind. Bei ihrer Ankunft zu Indianapolis belieben die Brüder gütigst zu fragen nach Herrn Carl Jungermann oder Georg Schmidt, wo sie finden den Ortsprediger J. G. Kunz, Schreiber. Die hier sich ankündigende „Synode des Westens" ist ein Theil der alten Synode gleiches Namens, die sich aufgelöst und in drei verschiedene Synoden getheilt hat. Möge die Liebe zur reinen unverfälschten Lehre unserer theuren ev. luth. Kirche, wie sie H. P. Kunz bereits gegen die Leser des Lutheraner (S. Nro. 20.) ausgesprochen hat, in allen Gliedern der neuen Synode herrschen und dieselben bei ihren Berathungen und Beschlüssen leiten! Dies der Wunsch des Herausgebers. Sprache eines christlichen Generals. Als zur Zeit des dreißigjährigen Krieges Gustav Adolph, König von Schweden, nach Sachsen kam und daselbst als der langentbehrte Retter aus den größten Nöthen vom Volke mit unbeschreiblichem Jubel und den größten Ehrenbezeugungen aufgenommen wurde, sprach sich dieser christliche Held hierüber gegen seinen Hofprediger Fabricius also aus: „Unsere Sachen stehen auf gutem Fuß, allein ich fürchte, daß mich Gott wegen der Thorheit des Volkes strafen werde. Hat es nicht das Ansehen, daß mich diese Leute recht zu ihrem Abgott machen? Wie leicht könnte der Gott, der sich den Eifersüchtigen nennt, und keinem seine Ehre lassen will, sie sowohl als mich selbst empfinden lassen, daß ich nichts als ein schwacher, sterblicher Mensch sei? Großer Gott, du bist mein Zeuge, wie sehr mir dies alles mißfällt! Ich überlasse mich deiner Vorsehung. Ich hoffe, du werdest es nimmermehr zugeben, daß das angefangene gute Werk der Befreiung deiner wahren Knechte unvollendet bleibe." (Siehe Walchs Gesch. der ev. luth. Religion S. 727). Bezahlt. 1. Jahrgang P. Hattstädt. 2. „ P. Knape, P. Winkler, P. Schmidt, P. Burger, (5 Ex.) Schröde, Höckendorf. Von P. Brohm erh. $2., 95 (2 Exemplare.) Gedruckt bei Weber und Olshausen.