# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S313 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vermischte kirchliche Nachrichten. 313 schieden seien. Es wurde die bezügliche Frage an die Versammlung gerichtet und 45 von den versammelten Theologen gaben mit öffentlicher Nennung ihres Namens ihre Beitrittserklärung zum Bunde." Unter denselben finden wir die bekannten Namen: Dr. Müller, Professor in Halle, Dr. Sander, Superintendent in Wittenberg. Stier's „unlutherische Thesen." Aus der genannten „Ev. Kirchen-Zeitung" entnehmen wir die Nachricht, daß der lutherische Sächsische Provinzialverein (innerhalb der Preußischen Landeskirche) das betreffende Consistorium in einer Beschwerdeschrift, betreffend die Veröffentlichung von Stier's unlutherischen Thesen, angegangen habe, worauf die Behörde zwar mit Bedauern über diese literarische Thätigkeit des Verfassers, zugleich aber auch mit der Erklärung geantwortet habe, daß sie sich für nicht berechtigt halte, den Verfasser deshalb disciplinarisch anzugehen. Die „Lutheraner" innerhalb der Preußischen Landeskirche. Die lutherischen Vereine der östlichen Provinzen haben am 18. und 19. April, wie wir bereits in vorigem Hefte berichteten, eine Generalconferenz in Wittenberg abgehalten. Folgende fünf Sätze wurden hier aufs Neue „als Glaubens- und Lebensregel jedes Vereinsmitgliedes" unterzeichnet: „1. Wir stehen auf dem lutherischen Bekenntnisse; 2. wir sind der Ueberzeugung, daß unsere Gemeinden rechtlich nie aufgehört haben lutherisch zu sein und wollen ihre confessionellen Rechte mit aller Kraft vertreten; 3. das confessionelle Recht der Gemeinden fordert eine confessionelle Kirchenverfassung; wir begehren deßhalb Durchführung des ev.-luth. Bekenntnisses in Cultus, Gemeindeordnung und Regiment. 4. Nächstes Ziel unsers Strebens ist Befreiung des Altardienstes von aller Zweideutigkeit, Ausprägung des Bekenntnisses im ganzen Gottesdienste, selbstständiges confessionelles Kirchenregiment, Bewahrung luth. Grundsätze auch in der Gemeindeverfassung. 5. Durchführung dieser Zwecke nicht auf dem Wege des Austritts, sondern innerhalb der Landeskirche als dem der luth. Kirche zuständigen Gebiete." (Ev. Kirchen-Zeitung.) Papenzerei innerhalb der lutherischen Kirche. Um die Schande unserer im Staube liegenden evangelisch-lutherischen Kirche, die derselben in Deutschland angethan wird, nicht auch nach Amerika zu verbreiten, haben wir bisher über gewisse Beschlüsse geschwiegen, die eine sich lutherisch nennende Pastoral-Conferenz, die vor einiger Zeit in Rothenmoor im Mecklenburgischen versammelt war, gefaßt hat. Leider kann uns der Zweck unserer Kirche wenigstens hier eine Schmach zu ersparen, nicht mehr zum Stillschweigen anmahnen, da das hiesige „Informatorium" jene Beschlüsse zu den seinigen gemacht hat. Darin heißt es nehmlich u. A.: „Die im vorigen Jahr in Rothenmoor abgehaltene Pastoral-Conferenz bekennt, auf Grund heiliger Schrift und mit unseren Symbolen (!), daß unsere evangelisch-lutherische Kirche" (doch die sichtbare?) „nicht nur die Sonderkirche des reinen Bekenntnisses, sondern eben