# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S312 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 312 Vermischte kirchliche Nachrichten. Folgendes theilen wir noch aus dem Nördlinger „Freimund" mit: „Pfarrer Haag in Ispringen pflegt, wie er selbst uns mitgetheilt hat," — so schreibt der unirte Oberkirchenrath in Baden (Dr. Ullmann) — „unmittelbar vor dem Herzunahen der Abendmahlsgäste folgende Ermahnung zu sprechen: „„Ich bitte nun als Christi Diener und Haushalter über Gottes Geheimnisse um des vergossenen Blutes und der heiligen fünf Wunden Jesu willen jeden Anwesenden, doch ja von diesem Altar wegzubleiben, wenn er nicht herzliche Reue und Leid über seine Sünden empfindet und nicht von Herzen glaubt, daß er im gesegneten Brode den wahren gegenwärtigen Leib Jesu Christi mit dem Munde esse und im gesegneten Wein das vergossene Blut seines Herrn Jesu mit dem Munde empfange, auch nicht mit allen seinen Feinden von Herzen ausgesöhnt wäre."" „Diese Formel enthält, wie jeder Kundige sogleich wahrnehmen muß, die lutherische Abendmahlslehre in ihrer ganz specifischen Fassung, und in bestimmter Entgegensetzung gegen die reformirte, auch nach dem calvinischen Typus. Es werden also durch dieselbe alle Diejenigen, wie aufrichtig, bußfertig, oder heilsbegierig sie auch sonst sein mögen, durch directe Einwirkung auf ihre Gewissen vom Altar zurückgewiesen, welche nicht die streng lutherische Auffassung der Abendmahlslehre theilen. Daß aber dies im Bereiche einer unirten Kirche, welche, um nur das Mindeste zu sagen, jedenfalls die vollste Abendmahlsgemeinschaft zwischen ehemals Lutherischen und Reformirten hergestellt hat, schlechthin unstatthaft sei, muß jedem Verständigen sofort unmittelbar einleuchten. — Es ist aber nicht nur ein Recht, sondern die unbedingte Pflicht des Regiments einer unirten Kirche, gegen ein solches offenbar die Union untergrabendes Verfahren ernstlich einzuschreiten." Anderwärts lesen wir: „Haags Nachfolger S. wurde von einem Mitgliede des Oberkirchenraths und dem Oberamtmann mit vier Gensd'armen als Pfarrer von Ispringen eingeführt." Vermischte kirchliche Nachrichten. Trauung Geschiedener. Aus der „Ev. Kirchen-Zeitung" des Dr. Hengstenberg erfahren wir, daß am 17. und 18. April d. J. der „kirchliche Centralverein in der Provinz Sachsen" wieder in Gnadau versammelt war. Unter anderen hier verhandelten Gegenständen war auch die Rede von der Trauung Geschiedener. Hierbei „kam man darin überein, daß man den Ehebruch und die bösliche Verlassung als rechtmäßigen Ehescheidungsgrund gelten lassen und sich zugleich dazu verbinden wolle, Geschiedene fortan nicht mehr zu trauen, es sei denn, daß sie aus den beiden oben erwähnten Gründen ge-