# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S311 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Großherzogthum Baden. 311 jetzt, noch je in Zukunft mein in das Augsburgische Bekenntniß und die lutherischen Katechismen gebundenes Gewissen in eine andere, als damit übereinstimmende, Kirchenordnung binden lassen würde. Ich habe darnach allerdings die von der Generalsynode von 1832 beliebte kirchliche Ordnung überschritten und nach formalem Rechte die über mich verhängte Disciplinarstrafe verdient, zumal mir Schuld gegeben wird, ich hätte auch noch die mir anvertraute Gemeinde mit Abfassung einer Petition, darin sie den obersten Landesbischof um freien Gebrauch der lutherischen Glaubensbücher in Kirche und Schule anging, zur Auflehnung gegen die bestehende kirchliche Ordnung aufgereizt. — Dies mein Ungehorsam! und dafür die Strafe der Dienstentlassung! Ob aber auch der Gehorsam eines Kirchendieners gegen die Augsburgische Confession und die symbolischen Katechismen in Lehre und Cult, ob somit das Festhalten an der ächten kirchlichen Constitution Deutschlands als Auflehnung gegen kirchliche Ordnung angefochten und verurtheilt werde, — wir wissen auch im Leiden um des protestantischen Gewissens willen, daß wir dennoch auf dem rechten konservativen Grund und Boden der deutschen Kirche stehen. Wir wiederholen hier, was wir deßfalls schon im Jahre 1851 geschrieben: „„Die Bücher, welche bisher in der Landeskirche Geltung hatten, sind Geschöpfe einer revolutionären Zeit und sollten Brücken werden zu einer rationalistisch-naturalistischen Kirchenkonstitution; diese Bücher, Katechismus, Agende und Gesangbuch, sind überhaupt nicht die kirchliche Constitution selbst, sondern sollen allenthalben Kinder, Stimmen, Wahrzeichen der ächten Constitution sein; stammen diese Kinder nicht vom rechten Vater, haben sie das Geblüt der Mutter nicht, so sind sie Bastarde und keine Kinder; stimmen sie nicht zum Grundton der wahren protestantischen Kirche, sondern quieken sie in die Harmonie mit falschen Tönen hinein, so sind es falsche Stimmen; wollten sie fremde Farben in die Reichsfahne oder neben dieselbe aufpflanzen, so wissen wir, daß sie mit der ehrwürdigen dreihundertjährigen Hausfarbe der lutherischen Kirche nicht zufrieden sind. Wer nun gegen untergeschobene Kinder, gegen Disharmonien und gegen fremde Farben protestirt, die nicht in's Haus Gottes gehören, und dagegen die rechtmäßigen Kinder zu Ehren bringt und die alte ehrwürdige Fahnenzier des Gotteshauses dem Volke lieb und werth macht, darf der von der Kirche revolutionär gescholten und verworfen werden?"" Was ist aber das Bestreben derer zu nennen, die solche Brücken gebaut haben, auf welchen die Revolution in die Kirche gekommen und die jetzt noch als Folge davon liberalistische und libertinische Grundsätze als das herrschende und leitende Princip der Kirchenregierung vertreten? Ich erachte, meine Dienstentlassung sei ein Schlag auf das konservative Princip! Möge dieser Schlag gute Folgen für die wahre Kirche haben! Georg Friedrich Haag."