# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S310 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 310 Großherzogthum Baden. Herausgebers der evang. Kirchenzeitung, welcher in seinem Vorworte Jahrgang 1851 erklärt: „Die kirchlich Gesinnten dürfen sich nicht dabei beruhigen, daß diese Bestimmung (des §. 2. der Badischen Unionsurkunde) an sich nichtig ist, ihre heilige Pflicht ist die, daß sie öffentlich und feierlich dieselbe für nichtig erklären und zeugenmuthig hinnehmen, was deßhalb über sie ergeht. Dadurch genügen sie sicher ihrer Pflicht besser, als durch freiwilligen Austritt, an den jetzt Manche dort denken." — Das Ende seines Bekennerleidens innerhalb der unirten Kirche war seine Ausstoßung aus ihrem Dienste. Daß sich die Badische Presse in ihren Regierungsorganen billigend über diese kirchenobrigkeitliche Maaßregel in verschiedenen Artikeln ausgesprochen, ist leicht erklärlich; aber schwer zu begreifen ist, daß eine Erwiederung von Seiten des Angegriffenen, sowie seiner Freunde, in den Badischen Zeitungen keine Aufnahme findet. Wir theilen die uns vorliegende Erklärung des Pfarrers Haag hier mit: „Ispringen, den 25. Mai 1855. Auf die beiden Inserate in der Landeszeitung, welche mit voller Billigung der kirchenobrigkeitlichen Maaßregeln meine Dienstentlassung veröffentlichen, erlaube ich mir, hier Folgendes zu erwiedern: Ferne davon, die über mich verhängte Strafe über das mir zur Last gelegte Disciplinarvergehen, so wie die darüber laut werdenden Urtheile, übel aufzunehmen, bin ich es der lutherischen Kirche und ihren Gliedern, sowie allen an meinem Schicksale theilnehmenden Freunden schuldig, hier zu bezeugen: Ich bin schon seit 26 Jahren, dem Glauben meiner Väter treu, von Herzen lutherischgläubig und habe auch die lutherische Lehre, sowie das lutherische Sakrament, immer und allenthalben unter Gottes mitfolgendem Segen bekannt, vertheidigt und verwaltet. — Dies meine extreme Richtung! In meiner geringen Kraft hoffte ich bis dahin durch muthiges und standhaftes Bekenntniß des lutherischen Glaubens der evangelisch-protestantischen Landeskirche zum väterlichen Glauben in seiner ganzen Herrlichkeit mit aufzuhelfen; und ich bin auch überzeugt, daß mein Bekennen und Leiden, der Kirche, der ich diente, nirgend zum Schaden, überall zur Förderung des geistlichen und kirchlichen Lebens gereichte. Dafür sprechen die kirchenstatistischen Tabellen in Zahlen, — dafür die Herzen meiner ehemaligen Pfarrkinder in ihrer theilnehmenden Liebe, dies bezeugt mir mein Gewissen im Frieden Gottes, — Solches wird auch der Tag des Herrn offenbar machen. Der mir zur Last gelegte Ungehorsam gegen die gesetzlichen Bestimmungen der unirten Kirche bestand aber darin, daß ich gegen die Bekenntnißlosigkeit derselben in offener Klage und gegen die von der Generalsynode im Jahre 1832 eingeführten Religionsbücher seit ihrer Einführung mündlich und schriftlich fort und fort protestirte, und endlich, seit etwa 3 Jahren, den fernern Gebrauch dieser Bücher als Sünde erkennend, dieselben bei Verwaltung der Sakramente gar nicht mehr gebrauchte, ja wiederholt erklärte, daß ich weder