# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S309 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Großherzogthum Baden. 309 mit dem wahren Sinne und Geiste der Schrift beständig ohne Falsch verbleiben auch die evangelisch-lutherische Kirche in ihren Rechten schützen und wahren will, so wahr mir Gott helfe!" Referent v. Erdmannsdorf, diese beiden Formeln einander gegenüberstellend, bemerkte: „Sie sehen also, meine Herren, das punctum saliens fehlt. Das ist also ganz derselbe Fall, als wenn der neu eintretende Minister die Formel wegließe: „„ich schwöre zu Gott, die Staatsverfassung treu zu bewahren."" Welcher Lärm würde entstehen? Soll in der Kirche ein geringerer Lärm entstehen?" So wurde denn allgemein auf Restituirung der ursprünglichen Fassung mit großem Nachdruck gedrungen. Interessant war dabei die Notiz, welche Dr. Großmann gab, daß in dieser Beziehung bereits von der großen Mehrzahl der Ephoren des Landes (Superintendenten) die Bitte um Wiederherstellung des status quo vor dem Jahre 1848 an das Ministerium gerichtet worden ist. Dem Antrag endlich der zweiten Kammer, daß das Ministerium die Verordnung, in welcher das Sächsische Kirchen- und Schulblatt den Geistlichen des Landes anempfohlen worden war, zurückziehe, ist die erste Kammer nicht beigetreten. Leider kann aber das höchst werthvolle interessante Blatt, nachdem ihm die bisher gewährte materielle Unterstützung entzogen worden, von nun an wöchentlich nur in Einer Nummer erscheinen, während es vorher wöchentlich zweimal erschienen war. Doch sollen die Artikel, welche nun das Blatt füllen werden, was ihnen aus Mangel an Raum an Extension abgehen wird, durch Intension ersetzen. Großherzogthum Baden. Folgendes entnehmen wir der Hengstenbergischen Ev. Kirchen-Zeitung vom 30. Juni d. Jahres: Der kürzlich wegen angeblich „extremer lutherischer Richtung" oder, um uns des officiellen Wortes aus einer Ansprache an die Gemeinde Ispringen von Seiten des evang. Oberkirchenraths zu bedienen, wegen Ungehorsams *) entlassene Pfarrer Haag wurde vor Pfingsten aus der Gemeinde Ispringen in seinen Geburtsort Karlsruhe polizeilich ausgewiesen, weil er auf Verlangen seiner Anhänger einige Male an öffentlichen Plätzen lutherische Gottesdienste abgehalten. Derselbe folgte, woraus er kein Hehl macht, dem Rathe des *) Die Karlsruher Zeitung gibt davon u. a. Folgendes: „Die Ursache, weßhalb Pfarrer Haag seines Dienstes entlassen worden ist, liegt nicht darin, daß er sich zur lutherischen Lehre vom Abendmahl bekennt: denn diese Lehre ist auch in unserer vereinigten evang. Kirche nicht verboten ꝛc. Die Ursache liegt vielmehr darin, daß er den bestimmt vorgeschriebenen Gesetzen und Ordnungen unserer Kirche und der darauf bezüglichen Weisung seiner kirchlichen Obrigkeit keinen Gehorsam geleistet und sogar erklärt hat, dies auch fernerhin nicht thun, sondern bei einem etwaigen Dienstwechsel noch entschiedener nach seinen Grundsätzen verfahren zu wollen."