# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S308 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 308 Königreich Sachsen. stenthums öffentlich vorzutragen. Kommt das Gewissen eines Geistlichen dadurch ins Gedränge mit dem Eide, den er leisten soll, oder den er geleistet hat, dann wird jeder ehrliebende Mann wissen, was er zu thun hat, um auf keine Weise seine Pflicht zu verletzen." — — Vielleicht dürfte es manchem Leser befremdlich vorkommen, daß diese Debatten über Glaubenssachen in einer rein politischen Versammlung vorgekommen sind, allein die Herrn, welche geredet haben, haben mit Recht daran erinnert, daß, obwohl sie selbst davon überzeugt seien, daß eine Ständekammer nicht der Ort für solche Discussionen sei, sie durch die ungehörigen Auslassungen wider ihren Glauben in der zweiten Kammer in ihrem Gewissen genöthigt gewesen sein, um sich keiner Verleugnung ihres Glaubens schuldig zu machen, nicht zu schweigen. Gott sei gelobt und gepriesen, daß solche im ganzen Lande gehörte Stimmen in unserem theuren alten Sächsischen Vaterlande laut geworden sind. Sie erfüllen mit großen Hoffnungen für dieses Land. Mit Scham aber wird man hierbei an viele hiesige Synoden erinnert, die frech genug sind, noch immer den lutherischen Namen auf ihre Firma zu schreiben und in denen das gerade Gegentheil durch Kirchendiener ausgesprochen wird von dem, was jene Laien in einer Ständekammer ausgesprochen haben. Mit welcher Verachtung haben bisher hier z. B. die Synoden, welche zur Generalsynode gehören, von den deutschen im Rationalismus angeblich gänzlich verschlungenen Staatskirchen geredet, und wie haben sie dabei mit ihrer angeblich behaltenen Gläubigkeit sich pharisäisch gebrüstet! Während sie selbst aber immer mehr Artikel des Glaubens als veralteten Aberglauben, der in diesem erleuchteten Jahrhundert und in diesem Lande der Aufklärung sich nicht mehr halten könne, weggeworfen haben und unvermerkt einem frommthuenden Rationalismus in die Arme gefallen sind, erheben sich die geschmähten Kirchen Deutschlands bußfertig aus ihrem Staube und kehren zu dem unveränderlichen Grunde der ganzen Wahrheit zurück. Wehe der sogenannten „amerikanisch-lutherischen" Kirche, wenn sie auf dem betretenen Wege fortgeht! So werden die Rollen bald gewechselt sein und man in Deutschland nur mit Trauer der abgefallenen Tochter jenseit des Meeres gedenken. Ein zweiter wichtiger Gegenstand, welcher die erste Ständekammer beschäftigte, war der Religionseid der in Evangelicis beauftragten Minister. Der alte vorgeschriebene Eid lautete nehmlich also: „Ich schwöre hiermit zu Gott, daß ich bei der reinen Lehre und christlichem Bekenntniß dieser Lande, wie dieselbe in der ersten ungeänderten Augsburgischen Confession begriffen und im christlichen Concordienbuch wiederholt ist, beständig ohne einigen Falsch verbleiben und verharren, dawider nichts Heimliches oder Oeffentliches practiciren, auch wenn ich vermerke, daß Andere solches thun wollen, dasselbe nicht verhalten will. So wahr mir Gott helfe!" Im Jahre 1848 war dieser Eid abgeändert und in folgender Weise formulirt worden: „Ich schwöre hiermit zu Gott, daß ich bei der in hiesigen Landen angenommenen reinen Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche, nach ihrer bewährten Uebereinstimmung