# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S307 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Königreich Sachsen. 307 Strenge rüge, wo sich Einer paulisch, der Andere kephisch, der Dritte apollisch, der Vierte christisch nannte." Herr Dr. Großmann hatte sich jedoch stark verrechnet, wenn er meinte, mit dergleichen Phrasen den Eindruck abschwächen zu können, den die vorangegangenen Glaubensäußerungen hervorgebracht hatten. Referent v. Erdmannsdorf entgegnete: „So anmaßlich es vielleicht klingt, wenn ich als Laie dem hochw. letzten Sprecher, einem der ältesten und hochgestelltesten Geistlichen des Landes, widerspreche, so kann ich doch nicht umhin, nochmals im Sinne des Herrn Bürgermeisters Starke und gegen den letzten Sprecher zu sagen, auch ich kenne keine Mitte, und wenn der hochw. Herr apostolische Aussprüche anführt, so muß ich mit einem andern Bibelwort antworten: es kann aus einer Quelle nicht süß und bitter quellen. Meine Herren, es giebt nur eine Wahrheit, nur eine lutherische Kirche, *) nur ein lutherisches Bekenntniß; fühlt sich ein Laie gedrungen in seinem Gewissen, ein anderes Bekenntniß anzunehmen, was seinem subjectiven Standpunkte mehr entspricht, so thue er es, wir werden ihn nicht verdammen; allein er verdamme auch uns nicht, wenn wir an unserm treu festhalten. Entschieden muß ich daher dem geehrten letzten Redner entgegentreten, wenn er von einem Mittelwege spricht. Wenn er sagte, das Cultusministerium stehe über allen Confessionen, so muß ich ihm recht geben, es hat allerdings in Folge des jus circa sacra sämmtliche Confessionen zu überwachen; es hat aber eben die doppelte Stellung, daß es in Folge des jus episcopale auch oberste Kirchenbehörde der lutherischen Kirche ist, und in dieser Stellung hat es nur eine Richtung, die durch die heil. Schrift, durch die unveränderte Augsburgische Confession und unsere symbolischen Bücher vorgeschrieben ist. Insofern verstehe ich den Herrn Sprecher also nicht, wenn er von einer Mitte spricht." Doch die verdiente Züchtigung eines Kirchendieners, der im Kreise von treukirchlichen Laien sich so schmachvoll ausgesprochen hatte, war hiermit noch nicht zu Ende. Bürgermeister Starke erhob sich noch einmal und sprach u. A. Folgendes: „Ich habe nur in Bezug auf die Aeußerung des Herrn Superintendenten Dr. Großmann mir eine ganz kurze Entgegnung zu erlauben. Ich nehme es dankbar an, daß auch von seiner Seite anerkannt worden ist, daß von einer objectiven Perfectibilität der christlichen Lehre nicht die Rede sein könne. Die subjective Ueberzeugung bin ich irgendwie Jemandem zu beschränken, meinerseits auf keine Weise gemeint. Was aber die bei der Kirche selbst angestellten Geistlichen und Lehrer anlangt, so haben diese allerdings in Ausübung ihres Amtes nicht ihrer subjectiven Ueberzeugung zu folgen, sondern nur nach dem Dogma der Kirche zu lehren. Es kann nehmlich einem Zweifel nicht unterliegen, daß der Geistliche der Gemeinde wegen, nicht aber die Gemeinde des Geistlichen wegen da ist; es kann also auch einem Geistlichen nicht gestattet sein, nach seiner abweichenden subjectiven Anschauung die Lehren des Chri- *) Wahrscheinlich ist diesem Herrn die „amerikanisch-lutherische" Kirche nicht bekannt gewesen, welche bekanntlich eine andere sein will, ohne freilich anzugeben, wann und wo ihr Luther geboren wurde. L. u. W.