# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S305 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Königreich Sachsen. 305 menheit und Vollendung so da, daß meines Bedünkens weder von einem Zusetzen, noch von einem Abhandeln die Rede sein kann und darf. Die Kirche selbst dringt Niemandem ihre Heilswahrheiten und Heilsverkündigungen auf, allein das Individuum ist und kann nicht berechtigt sein, Dasjenige, was dasselbe seinerseits als richtig anerkennt, als Evangelium anzupreisen und Andern aufzudringen, noch zu verlangen, daß danach die Kirche sich accommodiren und ihr Glaubenssymbol ändern solle. Was in allen diesen Beziehungen sich in der Seele und in dem Geiste des Einzelnen abspiegelt und manifestirt, das ist Sache für sich und kann eine Perfectibilität sein, aber jedenfalls ist es nur eine Perfectibilität der individuellen Anschauungsweise. In dieser wird Niemand von der Kirche gestört; jedes Mitglied der Kirche hat dagegen aber auch das Recht und die Pflicht, von der Staatsregierung zu verlangen, darauf zu sehen, daß sich die Kirche nicht in solche sogenannte liberale Ansichten verliere, sondern auf dem vorgezeichneten Wege fortgegangen werde. So viel über die Klagen! Es sind aber auch in der jenseitigen Kammer Wünsche ausgesprochen worden und diese reduciren sich in der Hauptsache darauf, daß die hohe Staatsregierung die sogenannte goldene Mittelstraße betreten möge. Ich lasse dahingestellt sein, in welchem Sinne jener Wunsch hat angedeutet und ausgedrückt werden wollen; allein ich kann weder der hohen Staatsregierung ein Recht zugestehen, einen solchen Mittelweg zu betreten, noch ihn für einen heilbringenden für die Kirche und ihre Mitglieder anerkennen. Just in unserm Vaterlande, wo sich die christliche Kirche in drei Seiten oder Confessionen abgetheilt hat, muß die Kirche unbedingt einen katholischen, lutherischen oder reformirten Christen im exclusivsten Sinne des Wortes verlangen. Sie verurtheilt Niemanden wegen seiner verschiedenartigen Ansichten, aber sie haßt und verbietet und muß verbieten jede sogenannte Religionsmengerei, nach welcher sich Jeder beliebig aus dieser oder aus jener Confession oder nach seiner sonstigen Ueberzeugung ein Stück herausnehmen und für seine Seele sich ein Gewand zuschneiden kann, wie es seinen Bedürfnissen entspricht oder wie es die Blöße seiner Seele zu bedecken im Stande ist. Auch hier kann indeß Niemandem zugemuthet werden, daß er sich unter ein solches aus verschiedenen Stücken zusammengesetztes Gewand mit dem Dissentirenden stecken und damit einhüllen solle, um sich, wie geäußert worden ist, auf diese Weise über die Parteien zu stellen. Ich wiederhole noch einmal, die evangelisch-lutherische Kirche namentlich verurtheilt Niemanden, zwingt Niemanden, das von ihr adoptirte Symbol anzunehmen, sie kündigt durch ihre exclusiven Principien Niemandem den Krieg an, sie spricht Niemandem den Trost ab, nach seiner Glaubensrichtung selig werden zu können, sondern sie stellt das von ihr angenommene Symbol auf und vertheidigt es mit jedem aufrichtigen Bekenner der Kirche um deswillen, weil sie im Laufe von mehr als drei Jahrhunderten die Ueberzeugung gewonnen hat, daß just sie, die evangelisch-lutherische Kirche, im wahren Sinne des Worts eine echt christliche Kirche sei und an ihr alle Kriterien einer wirklich apostolischen Kirche erkennbar seien. Daher kann ich