# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S304 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 304 Königreich Sachsen. rung abzugeben, und mit Befriedigung fügt sie hinzu, sie giebt dieselbe einmüthig: Das Bekenntniß unserer Kirche ist gegründet auf die heilige Schrift und dargestellt in der unveränderten Augsburgischen Confession und den übrigen symbolischen Büchern der lutherischen Kirche. Also einzig und allein in der Bibel und in diesen Bekenntnißschriften hat das Ministerium seine Norm und Richtschnur zu suchen, und wenn dasselbe hieran getreulich festhält, so erfüllt es nur seine durch den Religionseid ihm gebotene Pflicht. Die Bekenner der lutherischen Kirche haben demnach ein begründetes Recht, zu verlangen, daß das Ministerium dieser Pflicht jederzeit nachkomme und an dem Bekenntnisse der Kirche um so mehr festhalte, als davon die staatsrechtliche Stellung dieser Kirche in den Staaten des deutschen Bundes abhängt. Nach Ansicht der Deputation kann also ein treues Festhalten an dem Bekenntnisse weder Bedenken noch Tadel hervorrufen." Diese überaus wichtige Erklärung hat in der Kammer einen Widerspruch gar nicht erfahren, wohl aber eine Reihe vortrefflicher Zeugnisse und Bekenntnisse hervorgerufen. Zuerst nahm Bürgermeister Starke von Bautzen das Wort und sprach u. A. Folgendes: „Unter den Rügen, wenn ich sie so nennen darf, und den Vorwürfen, welche von einzelnen Seiten erhoben worden sind, steht besonders der oben an, daß es zu beklagen sei, daß das hohe Ministerium des Cultus als Wächter der evangelischen Kirche nicht den Eifer in Bezug auf den Fortschritt auf dem religiösen Gebiete bethätigt habe, den dasselbe in andern Beziehungen, namentlich rücksichtlich des Fortschritts auf dem Gebiete der Wissenschaft bewährt und wofür das Ministerium und die Staatsregierung bisher keine Opfer gescheut habe. Wenn man hiernach wünscht, daß Seiten der Staatsregierung und des hohen Cultusministeriums einer liberalern Auffassung des Glaubensdogma's und Symbols der evangelisch-lutherischen Kirche nicht hemmend in den Weg getreten und in dieser Hinsicht mehr vor- als rückwärts geschritten werden möge, so ist die Tragweite eines solchen Wunsches so groß, daß es mir für meine Person bedenklich erscheint, einem solchen Antrage das Wort zu reden. Ich kann vielmehr nur den innigen Wunsch hegen, daß die hohe Staatsregierung und das hohe Cultusministerium derartigen Verlangen und Wünschen auf keine Weise Gehör schenken möge. Ich will zwar durchaus nicht in Abrede stellen, daß es auch auf dem kirchlichen Gebiete einen Fortschritt geben könne, jedoch gewiß nur insoweit, als es sich um eine zweckmäßigere Einrichtung des Gottesdienstes, der Liturgie oder um die Amtsverwaltung und Stellung der Geistlichen und Diener der Kirche handelt. Ich kann ebenfalls zugeben, daß von einem Fortschritte in religiöser Beziehung die Rede sein könne, wenn man darunter ein immer tieferes, lebendigeres, gesegneteres Eindringen in die Mysterien der christlichen Lehre, ein immer gründlicheres Aneignen der Heilsverkündigungen der Kirche versteht. Hat man aber dabei an eine Perfectibilität der Lehre selbst gedacht, so kann ich einer solchen Ansicht auf keine Weise beitreten. Es steht diese Lehre in ihrer absoluten Vollkom-