# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1855_S303 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Königreich Sachsen. 303 der Darstellung, der doch wohl zu den trüben Zeichen der Zeit gehört. Unsere Litteratur tritt in die alexandrinische Epoche. — In der begrifflichen Durchbildung der Dogmen hat die Scholastik des 16. und 17. Jahrhunderts eine Virtuosität bewiesen, die für immer vorbildlich ist, deren Ergebnisse keine wahre Dogmatik vernachlässigen darf. Daß de Wette, Hase, Schmid, Schweizer, Schneckenburger u. A. auf dem Wunderbau dieser alten Dogmatik den Blick einer in ihren dogmatischen Begriffen noch so wenig gezüchteten Zeit gelenkt haben, ist von wahrer und dauernder Förderung gewesen für das dogmatische Studium. Natürlich kann es nicht das Ziel unserer Dogmatik sein, auf alle Bestimmungen jener Scholastik zurückzukehren. *) Den Anspruch aber, daß durch ihre Schule jeder protestantische Dogmatiker gehe und daß ihre Begriffsbestimmungen für jede dogmatische Entwickelung die Grundlage bilden, haben sich diese treuen Arbeiter erworben ... Wie in der Dogmengeschichte, ist auch in der Dogmatik unserer Zeit das Tüchtigste nicht in Lehrbüchern, sondern in Monographien zu suchen. Zu Gesammtdarstellungen von der Bedeutung, wie sie im 17. Jahrhundert Gerhard, Quenstedt, Calov und Hollatz gehabt haben, wird es allem Anschein nach das dogmatische Studium für lange nicht bringen." — Wir haben diese Citate gegeben, nachdem wir nur Gerhard's Loci besprochen haben, indem wir in Betreff unserer Dogmatiker und Gerhard's uns das Ciceronianische „Plato mihi unus instar est omnium" aneignen zu können vermeinen. (Fortsetzung folgt.) Königreich Sachsen. Nachdem wir in dem Septemberheft etwas mitgetheilt haben aus den Verhandlungen über kirchliche Angelegenheiten auf dem diesjährigen Sächsischen Landtage in der zweiten Kammer, was zumeist nicht eben erquicklich war, theilen wir nun unseren Lesern Einiges von denjenigen Verhandlungen mit, die durch jene in der ersten Kammer hervorgerufen worden sind, was hingegen geeignet sein dürfte, für eine günstige Entwickelung der kirchlichen Zustände Sachsens eine gegründete Hoffnung zu erwecken. Erstlich gab die berichterstattende Deputation gegenüber den in der zweiten Kammer geschehenen Aeußerungen folgende Erklärung ab: „Man hat vielfache Bedenken und Vorwürfe ausgesprochen über die Art und Weise, wie das Ministerium seine Stellung als oberste Behörde der lutherischen Kirche handhabt. Dem gegenüber hat nun die Deputation folgende Erklä- *) Möchte der hochverehrte Mann nur nicht mehr zu den Subtrahendis rechnen, als diese seine Worte sagen, wer müßte dann nicht vollkommen einstimmen?