# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1855_S288 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 288 Baiern. wesen frommt, die gemeinsame Berathung über offen und vertrauensvoll ausgesprochene Wünsche, die unmittelbare Erwägung der Ausführung getroffener Anordnungen und der etwaigen Schwierigkeiten, die sich ihrer Ausführung entgegenstellen, dies alles ist eine nothwendige Ergänzung zu dem, was man aus Akten und Berichten entnehmen kann und was sehr häufig als todter Buchstabe auf dem Papiere bleibt. Von dieser Ueberzeugung getragen hat das königl. Oberconsistorium für jetzt möglich zu machen gesucht, mit denjenigen Organen des Kirchenregiments, in deren Händen zunächst unmittelbar die Leitung der einzelnen Diöcesen liegt, mit den Decanen, persönliche Zusammentritte einzuleiten." Das Staatsministerium hat diese Conferenzen für sehr förderlich und heilsam erkannt und zu ihrer Ermöglichung eine Summe aus den Erübrigungen des protestantischen Cultus-Etats angewiesen. (Die Decane erhalten für den Tag 3 baierische Gulden — etwas über 1½ Thaler — Diäten, und Reisekosten so viel, als sie rechnerisch nachweisen, gebraucht zu haben; die Conferenzen sind auf eine Dauer von 3 bis 4 Tagen berechnet.) — Die Zusammenkünfte, welche auch den Decanen Anlaß geben, unter einander selbst in einen den kirchlichen Angelegenheiten förderlichen Verkehr und Erfahrungsaustausch zu treten, sollen unter persönlicher Leitung der aus der Mitte des Oberconsistoriums abgeordneten Commissäre (im September oder October l. J.) in der Art abgehalten werden, daß aus beiden Consistorialbezirken die Decane in vier Abtheilungen an gut gelegenen Orten zusammentreten; in Behinderungsfällen eines Decans tritt für ihn der Senior des Capitels (so heißt in Baiern die Gesammtheit der Geistlichen eines Decanatsprengels) ein. Um den Decanen die Gelegenheit zu bieten, ihre Wünsche über die vorzugsweise zu besprechenden Gegenstände bekannt zu machen, sind sie aufgefordert, sich in berichtlichen Eingaben an die Behörde zum voraus auszusprechen. Die Art der Abhaltung soll von den Commissären an Ort und Stelle angeordnet werden; ein besonderer Gottesdienst soll mit derselben nicht verbunden werden, wohl aber Eröffnung und Schluß mit Gebet nicht fehlen. Die Behörde ist dabei der Ueberzeugung, daß diese Einrichtung nicht nur den Wünschen der Decane selbst entgegenkomme und einen gedeihlichen Einfluß auf die Führung des Kirchenregiments, sondern auch auf das gesammte kirchliche Leben äußern und damit in nächster Folgerung auch sämmtlichen Geistlichen und deren Gemeinen sich ersprießlich erweisen wird. Es ist dies abermals ein erfreulicher Beitrag zur Erfüllung der Anforderung, welche an die Kirchenregierung jetziger Zeit laut und dringend ergangen ist und ergeht, nämlich sich mehr und mehr von dem Mechanismus einer äußerlichen Geschäftsführung mittelst schriftlicher Berichte und schriftlicher Verfügungen zu befreien und an erste Stelle die Beweisung des Geistes und der Kraft in persönlicher Gegenwärtigkeit treten zu lassen, so viel Gott Gnade giebt. (Petri's Zeitblatt.)