# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1855_S281 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vermischte kirchliche Nachrichten. 281 wenigstens in Sachsen nicht .. Eine andere Warnungsstimme aus Amerika herüber ist wahrscheinlich den Wenigsten zu Ohren gekommen. Sie ist erhoben in dem Synodalbericht der ev.-luth. Synode von Missouri, Ohio u. a. Staaten, Jahr 1853, überschrieben: „„Geheime Gesellschaften."" Ihrer Wichtigkeit wegen möge sie hier stehen." Nun läßt das Blatt die von unserer Synode veröffentlichte Warnung aus dem bezeichneten Jahresbericht folgen, woran sich sodann eine Darstellung der Tendenzen des Freimaurerordens und ein schlagender gründlicher Nachweis von der Unvereinbarkeit des evangelischen Predigtamtes und der Mitgliedschaft jener Geheimen Gesellschaft anschließt. Die lutherischen Vereine innerhalb der preußischen Union. In Wittenberg fand am 18. und 19. April die Versammlung der lutherischen Vereine des preuß. Landes statt. Superintendent Otto, sonst in Naugard, jetzt in Saal, ward zum Vorsitzenden gewählt. P. Deutschmann in Bienowitz bestimmte die Aufgabe der luth. Vereine dahin, daß dieselben die ehrliche und aufrichtige Erhaltung des Bestandes der luth. Kirche und die volle Ausprägung der luth. Confession in Cultus und Regiment auf gesetzlichem ordnungsmäßigen Wege in geschichtlicher Entwickelung ohne revolutionäres Drängen erzielten. — Nach einem Vortrag des Professors Merkel: die Stellung des Kirchenregiments, diesen confessionellen Vereinen und ihren Forderungen gegenüber, betreffend und nachweisend , wie in den kirchlichen Zuständen Preußens alles vom Standpunkt des objektiven Rechts auf den der Subjectivität, von Rechten auf Richtungen, von gesetzlicher Verpflichtung auf persönliche Wahl übergegangen sei ꝛc., beschloß die Versammlung eine Eingabe bei den kirchlichen Oberen, des Inhalts, daß das geistliche Amt in Gemäßheit der Bekenntnisse wieder auf rechtlichen Boden gestellt, der Cultus gemäß der Confession gestaltet, die alten Agenden freigegeben werden und das Kirchenregiment selbst sich auf kirchenrechtlichen Boden wieder stellen möge. — Nach einem Vortrag von Past. Schubring, die Universitäten -Frage betreffend, ward eine Eingabe an das Staatsministerium beschlossen, daß doch auf den ursprünglich von der lutherischen Kirche fundirten Universitäten Preußens wenigstens ein ordentlicher Professor der Theologie zur Pflege lutherischer Dogmatik angestellt werde. — Die Frage: ob ein Mitglied der lutherischen Vereine sich bei Gelegenheit der Generalvisitationen an dem nach unirtem Ritus ausgetheilten Abendmahle betheiligen solle, ward einstimmig verneint, doch in der Weise, daß die Enthaltung nicht als unbedingt bindende Pflicht, sondern nur als Rath den einzelnen Vereinsmitgliedern empfohlen werde. Am Schluß des zweiten Tages empfingen die Versammelten das heil. Abendmahl durch die Hand der Pastoren Sander und Hoffmann in der alten Lutherkirche. Der obengenannte Superintendent Otto ist jetzt durch den hochverehrten , glaubenseifrigen und bekenntnißtreuen Grafen Heinrich von Schönburg zum Superintendenten in Glauchau designirt worden, und der Herr wolle seinen Eintritt in unsre vaterländische Kirche segnen und