# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1855_S278 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 278 Kirchliche Zustände im Königreich Sachsen. Das von Professor Dr. Kahnis redigirte Sächsische Kirchen- und Schulblatt wurde bis vor kurzem von der Regierung unterstützt. Denjenigen Kirchenärarien, welche es für ihre Geistlichen, Lehrer und Gemeindevorstände und zur nachherigen Aufbewahrung mithielten, wurde nehmlich bis dahin ein Drittheil des Preises von dem Königl. Ministerio des Cultus und öffentlichen Unterrichts gewährt. Zur Gegenleistung nahm es die Bekanntmachungen der Kirchen- und Schulbehörden unentgeltlich auf und es wurde auch überdies in zahlreichen Exemplaren an ganz unvermögende Aerarien ebenfalls unentgeltlich überlassen. Dies wurde jedoch die Ursache, daß das Blatt vor den Schranken der zweiten Ständekammer stehen mußte. Ein bäuerlicher Abgeordneter brachte nehmlich den Antrag ein, das Cultusministerium zur Zurücknahme jener Verordnung, worin das Mithalten des Blattes auf Grund seines Prospectus empfohlen wurde, aufzufordern. Der Abgeordnete begründete seinen Antrag damit, daß er einen an ihn gerichteten Brief eines „Geistlichen" vorlas , in dem das Blatt mit Schimpfreden aller Art tractirt, miserabel, exclusiv, verdammungssüchtig, kryptokatholisch und ein Parteiblatt genannt, und gesagt wird, daß man damit die Kirchenärarien plündere. Der Antrag wurde mit 87 Stimmen von der Kammer angenommen, ein Resultat, das ziemlich klar herausstellt, wie stark vertreten der Rationalismus vulgaris noch immer in Sachsen ist, denn die Opposition gegen das Blatt hat klärlich nicht ihren Grund in den ca. 600 Thalern, durch welche das Blatt aus den Kirchenärarien unterstützt wurde, sondern in seinem Dringen auf das kirchliche Bekenntniß . Das Ministerium des Cultus wurde bei dieser Gelegenheit selbst einer exclusiven Richtung angeklagt. Der Minister antwortete: „Das Ministerium und ich persönlich wir sind einer exclusiven Richtung, nach welcher Seite hin es auch sei, fremd. — Ich muß aber allerdings hinzufügen, daß freilich die Begriffe von dem, was man unter einer exclusiven Richtung versteht, weil sie in der Regel subjectiv genommen werden, sehr verschieden sein möchten. Meiner Meinung nach ist in Sachsen besonders das Fundament für unsere ev.- luth. Kirche vollkommen gegeben und wenn wir uns daran halten und nicht alles nur rein persönlich und subjectiv, wie jeder Einzelne es betrachtet, sondern objectiv nehmen, so kommen wir, wie es mir scheint, über alle Schwierigkeiten hinweg, und das ist der Gesichtspunkt, von dem ich persönlich und das Cultusministerium ausgehen zu müssen für Pflicht halten. Es muß seinerseits sich halten an die Schrift und an das Bekenntniß. Das ist das Fundament unserer Kirche, das ist das, was gerade die Einheit unserer Kirche nothwendig fordert und worauf wir, ich möchte sagen, in Sachsen eben stolz sein können, daß Sachsen gerade in dieser Weise es bisher festgehalten hat und, so Gott will, noch ferner festhalten wird." Wer Sachsen in frühern Zeiten gekannt hat, muß im Innersten bewegt werden, eine solche Stimme aus dem Munde des Präsidenten des dortigen Cultusministeriums zu vernehmen.