# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1855_S264 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 264 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet ꝛc. kümmerten, sonst aber aufrichtigen und wirklich zu Christo bekehrten gläubigen Christen behandeln? Könnte er anders, als ihm immerdar von Neuem das Gesetz aufladen, ihm den Mangel an Ernst im methodistischen Ringen, Beten und Kämpfen vorwerfen, seine Bekehrung ihm zweifelhaft machen, und was an ihm und dieser seiner Seelsorge liegt, alles thun, um die Seele seines Bruders zur Verzweiflung oder zum völligen Abfall vom Christenthum und zum Rückfall in die Welt, ja zu einem satanischen Hasse wider Gott zu treiben? Ferner, wie könnte z. B. ein reformirter Prediger ein rechtschaffen gläubiges, aber gerade über seine Gnadenwahl geistlich angefochtenes Pfarrkind evangelisch trösten? Würde er nicht, zumal bei dem Andauern dieser geistlichen Anfechtung innerlich zweifelhaft werden, ob denn dieser Mensch auch wirklich erwählt sei, und am Ende dahin gerathen, anzunehmen, daß derselbe zu den Verworfenen gehöre, an dem es dem Herrn beliebe, schon jetzt die Strenge seiner heiligen Strafgerechtigkeit zu erzeigen? — Und auch in anderen Fällen der Trostbedürftigkeit, welchen tröstlichen Gebrauch könnte ein solcher Prediger z. B. vom Evangelio und den Sacramenten machen, da, nach seiner Lehre, der werthe Tröster, der heil. Geist, nicht durch die gläubige Aneignung Christi aus dem Evangelio und Sacramenten, sondern anders woher, aus dem Blauen und Unbestimmten und in Folge von diesen und jenen geistlichen Uebungen und gesetzestreiberischen Leben erlangt wird? Wer aber eben nicht erwählt sei — und darüber bleibt der Prediger innerlich doch immer im Ungewissen — an dem sei doch Alles verloren; denn er könne ja nicht wahrhaft glauben. — Schon aus diesen Exempeln — und es könnten natürlich deren mehrere angezogen werden — erhellet deutlich genug, daß der evangelische Geist der amtlichen Seelsorge weder unter den Papisten, noch unter den Schwärmern zu suchen und zu finden ist, sondern nur da, wo das Evangelium rein und lauter gepredigt wird und die Sacramente demselben gemäß gereicht werden, d. i. in der rechtgläubigen, dermalen lutherisch genannten Kirche. Hier herrscht keinesweges der seelenverderbliche Wahn, der unter den Papisten im Schwange ist, daß jedermann selig werde, der im äußern Verbande der römischen Kirche sich befinde, und in deren d. i. des Papstes und seiner Klerisei Gehorsam einherwandle, im entgegengesetzten Falle aber verbannt, verflucht und ewig verdammt sei. Aber eben so wenig kann sich — wenigstens nicht aus Schuld und in Folge der lutherischen Lehre — jener gesetzliche, treiberische Geist entwickeln, der in der Privatseelsorge der Schwärmerprediger herrscht, bald dieses, bald jenes Joch des Gesetzes d. i. menschlicher Satzung und Uebung auf der Jünger Hälse legt, es nur auf eine werkerische, pietistische, gesetzliche Heiligung absiehet und hinaustreibt, im innersten Grunde aber grade die tieferen und ernsteren Seelen über ihren evangelischen Gnadenstand und selige Gotteskindschaft in der Schwebe läßt, und zumal den geistlich Angefochtenen keine gründliche Hülfe und dauerhaften Trost zu geben vermag. Ein lutherischer Seelsorger aber, als solcher, hat mit beiderlei Abwegen in Behandlung der einzelnen Seelen nichts zu schaffen. Wiewohl er sich anders