# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1855_S242 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 242 Die Union. Ebensowenig kommt der Hr. Verfasser auch damit durch, und wohl noch weniger, wenn er den Unterschied zwischen articuli fundamentales et non fundamentales geltend macht und behauptet, die, welche in den Fundamental=Artikeln zusammenstimmten, müßten sich nach göttlichem Willen uniren. Wir können uns doch unmöglich daran genügen lassen, wenn in Beziehung auf den erwähnten Unterschied bemerkt wird, „die Theologie könne ihn ebensowenig entbehren, wie auf objective, allgemein gültige Weise bestimmen.“ Läßt er sich nicht bestimmen, so ist er auch nicht geeignet zu zeigen, wie weit die Union gehen darf und wie weit nicht. Ja, wenn uns auch könnte nachgewiesen werden, daß gewisse unter den Kirchen differente Lehren nicht zu den Fundamentalartikeln gehörten, falls uns nicht auch bewiesen wird, daß dieselben mit Unrecht im Worte Gottes gegründet gefunden werden, so müssen wir mit allen, welche hier ein abweichendes Bekenntniß haben, die Union zurückweisen. Wir würden damit einen Theil des göttlichen Wortes für indifferent erklären. Und das können wir nur als Sünde ansehen, da es heißt: „Wer im Geringsten treu ist, der ist auch im Großen treu, und wer im Geringsten unrecht ist, der ist auch im Großen unrecht,“ was doch auch auf die Geheimnisse Gottes zu beziehen sein wird, über welche die Kirche, Pfeiler und Grundveste der Wahrheit, zur Haushälterin verordnet ist. „Ich sage euch, wahrlich,“ spricht der Herr, „bis daß Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Titel vom Gesetz“; sollte das bloß vom Gesetze gelten, nicht auch vom Evangelio, nicht auch von allen Lehren desselben, auch denen, welche die Dogmatik nicht fundamentale nennt? „Wer nur eines von diesen kleinsten Geboten auflöset, und lehret die Leute also, der wird der kleinste heißen im Himmelreich.“ Man beweise uns doch, daß nicht jede, selbst die anscheinend unbedeutendste Lehre auch zugleich ein Gebot ist für unsern Glauben. Da wollten wir aber nicht gern durch Auflösen solcher Glaubensgebote, durch Gleichgültig- und mit dem Gegentheil Gleichberechtigt=Erklären derselben die Kleinsten im Himmelreich werden. Sollte vielleicht abermals eingewandt werden, die Union sei ja kein Aufgeben, sondern vielmehr Erhalten der eigenthümlichen Bekenntnisse? Darauf ist zum Theil oben schon geantwortet, und wir antworten wiederholt: Die Kirche aber, welche durch Union zusammentritt, muß doch den Dissens der Bekenntnisse für irrelevant erklären; wollten sich im Bereich der Sonderkirchen die eigenthümlichen Bekenntnisse noch erhalten, so wäre sie eben nicht unirt. Auch das ist unmöglich, daß sich die Union nur auf Kirchenregiment und Abendmahlsgemeinschaft beschränken sollte; wo Abendmahlsgemeinschaft, da muß nothwendig auch Lehr- und Bekenntnißgemeinschaft sein, denn das heilige Abendmahl ruhet selbst auf Lehre und Bekenntniß und ist so wesentlich gemeinschaftstiftend, daß die, welche ohne Beschränkung das heilige Abendmahl mit einander feiern, auch je länger je mehr dahin kommen müssen, in Lehre und Bekenntniß keinen Sonderungsgrund zu erkennen, die eine und die andre Lehre, das eine und das andre Bekenntniß ebenfalls zuzulassen. Was Hr.