# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1855_S237 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 5 Thesen von der endlichen Verwerfung der Gottlosen. 237 Thes. 18. Wird diese Lehre also im rechten evangelischen Zusammenhang und in der von Gott gestellten Ordnung (nach Röm. 8, 29—31.) gehandelt, so wird dadurch die zwiefache seelenverderbliche Wirkung der calvinistischen Lehre vermieden, welche die Einen durch den Wahn des unbedingten Rathschlusses der Verwerfung zur Verzagtheit und Verzweiflung, die Andern durch den Wahn des unbedingten Rathschlusses der Erwählung zur Vermessenheit treibt. Thes. 19. Dagegen ist die lutherische Lehre von der Gnadenwahl in ihren practischen Wirkungen überaus köstlich und tröstlich, da ja der Gläubige wider alle Anfechtungen von Sünde, Gesetz, Gewissen, Tod, Teufel und Hölle seiner ewigen Seligkeit gewiß sein kann; denn diese beruhet wesentlich nicht auf der Stärke seines Glaubens und auf der Fülle evangelischer Gottseligkeit, auf diesem und jenem Grade der Heiligung in ihm, sondern außer ihm in der gnädigen Erwählung Gottes in Christo vor Grundlegung der Welt nach dem Wohlgefallen des Willens Gottes und zu Lobe seiner herrlichen Gnade; und deshalb können auch die Pforten der Hölle ihn nicht aus seiner Hand reißen (Joh. 10, 29.). 5 Thesen von der endlichen Verwerfung der Gottlosen. Thes. 1. Die endliche Verwerfung der Gottlosen ist diejenige richterliche von Ewigkeit her beschlossene Handlung Gottes, kraft welcher er nach seinem gerechten Strafwillen die Menschen in die ewige Pein verstößet, die er von Ewigkeit her, als im böswilligen Unglauben wider Christum beharrend, vorhergesehen hat. Matth. 25, 41—46. 2 Thess. 1, 6—9. Thes. 2. Die wesentliche und eigentliche Ursache dieser Verwerfung ist also nicht ein dunkler und unbedingter ewiger Rathschluß Gottes, kraft dessen er sie zur ewigen Verdammniß vorherbestimmt und erschaffen, Christum für sie zur Versöhnung nicht gesandt, das Evangelium und die Sakramente ihnen nicht heilskräftig anbiete, und den Glauben ihnen nicht schenken wolle, vielmehr sie zum Bösen treibe, wodurch Gott thatsächlich zum Urheber der Sünden gemacht wird; sondern die Ursache davon ist einzig und allein des Teufels und der Menschen böser Wille und der letzteren fortgesetzter Unglaube wider Christum und das Evangelium, es sei nun, daß der Mensch von Anbeginn dem Geiste und Worte Gottes fortlaufend widerstrebe oder eine Zeitlang glaube, dann abfalle und im Abfall beharre. Hos. 13, 9.; Joh. 15, 6. Thes. 3. Der endlichen Verwerfung geht die Verblendung und das Gericht der Verstockung vorher, dessen eigentliche bewirkende Ursache jener selbige böswillige und beharrende Unglaube ist, darin aber schon diesseits der Strafwille Gottes auf folgende Weise wirkt: