# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1855_S229 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche.“ 229 sei, nach welcher daher die dunkleren Stellen mit Recht abzuwägen sind.“ Dasselbe, achten wir, hat auch Herr Professor Dr. Kahnis gewollt, wenn derselbe im Vorworte zu dem gegenwärtigen Jahrgang des „Sächsischen Kirchen= und Schulblattes“ schreibt: „Nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche beruft die Gemeinde, sie mag es thun, in welcher Form sie will, den Geistlichen unter der Bedingung, daß er das Wort Gottes dem Bekenntniß der Gemeinde gemäß auslege.“ In diesem und keinem anderen Sinn haben denn auch wir geschrieben, daß Lutheraner als solche die Schrift nach ihren Symbolen auszulegen haben. Wir wollen damit nichts anders sagen, als dieses, daß ein Lehrer innerhalb der lutherischen Kirche mit der Uebernahme seines Amtes in derselben durch seinen Eid auf die Symbole dieser unserer Kirche die Versicherung gegeben und die Verpflichtung übernommen hat, daß er die heilige Schrift diesen Symbolen gemäß auslegen werde; nicht darum, weil er die Symbole an sich für eine Auslegungsnorm der heil. Schrift halte, sondern weil er zu der Ueberzeugung gekommen sei, daß der in den Symbolen befindliche Lehrgehalt durchaus mit der heil. Schrift übereinstimme. Wir gehen hierbei allerdings von der Annahme aus, daß ein Lutheraner und insonderheit ein lutherischer Lehrer die in unseren Symbolen enthaltene Lehre für die reine unverfälschte Lehre des göttlichen Wortes erkannt habe. Daß wir aber zu dieser Annahme ein vollkommenes Recht haben, darüber, meinen wir, kann kein Zweifel sein. Denn also sprechen die evangelischen Bekenner bei Uebergabe der Augsburgischen Confession selbst: „Hierum und Ew. Kaiserlicher Majestät zu unterthänigstem Gehorsam überreichen und übergeben wir unserer Pfarrherrn, Prediger und ihrer Lehre, auch unseres Glaubens Bekenntniß, was und welcher Gestalt sie aus Grund göttlicher heiliger Schrift in unsern Landen, Fürstenthümern, Herrschaften, Städten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterricht thun.“ Und so heißt es ferner noch deutlicher in der Concordienformel: „Was bisher von der Summa unserer christlichen Lehre gesagt, wird allein dahin gemeinet, daß man habe eine einhellige, gewisse, allgemeine Form der Lehre, dazu sich unsere evangelischen Kirchen sämmtlich und ingemein bekennen, aus und nach welcher, weil sie aus Gottes Wort genommen, alle anderen Schriften, wie fern sie zu probiren und anzunehmen, geurtheilt und regulirt sollen werden.“ In diesem Sinne haben sich daher auch alle lutherische Lehrer jederzeit zu unseren Symbolen bekannt und dieselben unterschrieben. So schrieb u. A. Luther kurz nach Uebergabe der Augsburgischen Confession: „Zudem müssen wir bekennen, daß die zu Augsburg gepredigte und überreichte Lehre das wahre und lautere Wort Gottes sei und daß alle, die sie glauben und halten, Kinder Gottes und selig werden, sie mögen gleich jetzo schon glauben oder hernach noch erleuchtet werden; welches Bekenntniß bis ans Ende der Welt und an jüng-