# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1855_S228 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 228 Die Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche“ haben die Schrift nach ihren Symbolen auszulegen,“ verstehen, ist unsere Antwort: also, wie dieser Satz immer in der rechtgläubigen lutherischen Kirche verstanden worden ist. Als V. E. Löscher in seinen „Unschuldigen Nachrichten von alten und neuen theol. Sachen“ im ersten Jahrgang (1701) u. A. geschrieben hatte, daß es ungereimt sei, „einen jeden ohne die Regel der symbolischen Glaubensbücher das Wort Gottes frei untersuchen zu lassen“ (S. 428. 2. Ed.), da erfuhr Löscher wegen dieser Aeußerung eine harte Kritik von Seiten Joachim Lange's*) in dessen: „Aufrichtiger Nachricht von der Unrichtigkeit der sogenannten Unschuldigen Nachrichten.“ Löscher vertheidigt sich hiergegen in der Vorrede zum 7. Jahrgang seiner bezeichneten Zeitschrift. Er schreibt daselbst S. 34. Folgendes: „Es gibt uns Contradicens p. 90. schuld, wir hätten Anno 1701. p. 428. geschrieben, die symbolischen Bücher wären die Regel, nach welcher man Gottes Wort untersuchen müßte, ja gar p. 91., sie wären die Obernorm des Wortes Gottes, welches gewiß eine schändliche Beschuldigung ist. Wir haben die symbolischen Bücher eine Regel genennet für sich und so viel die Bekenntniß der Lehrer anlangt, und nur verunbilligt, daß man sie hinweg werfen und durch ein sogenanntes freies Forschen in der Schrift neue Glaubensartikel suchen wollte. Das ist unser Sinn; ist die Expression etwas zu unbehutsam, so lassen wir uns gern weisen; solchen unchristlichen Vorwurf aber haben wir nicht verdient.. Zum Schluß ermahnen wir Herrn Gegner, in sich zu gehen und reiflich zu überlegen.., ob er eine herzliche Liebe zu der Analogia fidei, wie sie unsre Kirche aus Gottes Wort erkannt und in unsern symbolischen Büchern vorgetragen hat, bei sich befinde.“ Als ferner einst das sogenannte Weimarische Bibelwerk unter Johann Gerhard's Oberaufsicht von einem Collegium lutherischer Theologen auf Herzog Ernst des Frommen Veranstaltung ausgearbeitet werden sollte, wurden bestimmte Auslegungsgesetze aufgezeichnet, welche jeder Mitarbeiter an diesem Werke zu berücksichtigen hatte. Das erste dieser Auslegungsgesetze war aber dieses: „Ein jeder hat wohl darauf zu sehen, daß die Auslegung aller Stellen mit der Analogie des Glaubens und mit den Bekenntnissen unserer Kirche übereinkomme.“**) Zur Erklärung dieser Regel und um Mißverstand zuvorzukommen setzt Buddeus, der dieselbe citirt, hinzu: „Was nicht so zu verstehen ist, als ob die Bekenntnisse die Norm der Schriftauslegung seien, sondern daß die Analogie des Glaubens, welche in jenen Bekenntnissen enthalten ist, aus den klaren und deutlichen Stellen der Schrift gezogen *) Dem freilich um der neuen Resultate willen, die er vermittelst seiner „freien“ Exegese gewonnen hatte, z. B. was das tausendjährige Reich betrifft, Löscher's warnender Finger ärgerlich war. **) Singuli bene prospiciant, ut expositio omnium locorum cum analogia fidei et confessionibus ecclesiae nostrae conveniat. Cf. J. Franc. Buddei Isagoge ad theol. univers. p. 1559.