# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 07 11_S91 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 91 stenthume deutet drohend auf den Abfall von aller Religion, der hie und da schon seine Herolde gefunden hat. Die Verfassung unserer evangelisch-lutherischen Kirche soll umgestaltet werden; in welcher Absicht es größtentheils gewünscht wird, liegt am Tage. Die Bekenntnißschriften der Kirche sucht man außer Geltung zu setzen. Der Staat theilt das Geschick der Kirche, das Streben nach schrankenloser Freiheit hat sich wider die Grundfesten beider gewendet und sucht sie zu erschüttern. Die Verwirrung steigt täglich. Ein dumpfes, über dem Sturze des Bestehenden brütendes Grollen pflanzt sich weiter und weiter fort. Die Tagesblätter schüren die glühenden Kohlen: „Ein Ereigniß jagt das andere." Die protestantischen- oder Lichtfreunde treten mit einer größeren Kühnheit hervor. In fast allen namhaften Städten Sachsens halten sie Versammlungen. Feurige Reden werden gehalten, deren Thema ist: Licht, Freiheit, Reform, Fortschritt, die symbolischen Bücher — ein papierner Pabst u. s. w. Welchen unglaublichen Grad die Lehrwillkür und Frechheit unter den Predigern Sachsens erreicht hat, beweiset die öffentliche, aber vergebliche Klage eines Gliedes der ersten Kammer: Ein Geistlicher habe ein Kind getauft im Namen des Weltgeistes, des lebenden Geistes und des umschwebenden Geistes; als der Vater des Kindes sich beim Superintendenten beschwert habe, sei er abgewiesen worden. Ein anderer Geistlicher hat ein Kind getauft im Namen des großen Geistes. Aehnliche Dinge, sagt der Pilger, ließen sich noch mehre aufzählen. Der große Heuchler, Oberhofprediger von Ammon, der in seiner Fortbildung des Christenthums zur Weltreligion alle Artikel der Augsburgischen Confession untergräbt und den Glauben der Väter als eine Beschränktheit ihrer Zeit darstellt, sprach in der ersten Kammer über diesen von drei Kammermitgliedern angeführten und bestätigten Grenel seine höchste Ueberraschung aus — und das war es alles. Der jetzige Landtag in Sachsen wird mit Fluthen von Petitionen der Umwälzungspartei, zu der viele Prediger gehören, überschüttet, welche zum Theil offen und direct auf Sichtung der Glaubenslehren, Unterlassung des Amtseides der Prediger und Lehrer antragen, zum Theil auf Einführung einer Presbyterialverfassung mit der Befugniß, auch in den Glaubenslehren Aenderung zu treffen. Diese Partei hat besonders in der zweiten Kammer der Ständeversammlung eifrige Vertreter. Die sächsische Regierung hat bisher dem heftigen Andrängen derer, die auf Umsturz nicht bloß der Kirchenverfassung, sondern auch der Kirchenlehre hinarbeiten, gemessenen Widerstand entgegengesetzt. Man zweifelt aber, ob sie es auch ferner zu thun im Stand oder entschlossen ist. Seit dem December vor. Jahres geht das Gerücht, die Regierung wolle den Vorschlag machen, die künftig anzustellenden Geistlichen zu verpflichten: auf Gottes Wort und die Grundsätze unserer Kirche, wie sie in den symbolischen Büchern enthalten und bezeugt sind. Eine vieldeutige Formel, die zwar den Predigern die größte Lehrfreiheit, die Gemeinde aber der Willkühr der Prediger völlig Preis geben würde. Ein bedeutungsvolles Ereigniß mitten in dieser verhängnißvollen Zeit ist die Amtsniederlegung des Consistorialraths und Superintendenten in Glaucha, Dr. Rudelbach, grade am Schlusse des vorigen Kirchenjahres. Er erklärt sich selbst in seiner gedruckten Abschiedspredigt, was ihn besonders zu diesem Schritt bestimmt habe. Nicht allein himmelschreiende Mißbräuche in unserer Kirche werden hier geduldet (welches evangelischen Lehrers Herz hätte nicht geblutet, wo er eine solche Zuchtlosigkeit vor Augen sahe, die ungebunden selbst das Wort und die Sacramente antastete!), sondern öffentliche Maßregeln werden vorgeschlagen und sind zum Theil schon durchgesetzt, um einer antichristlichen Partei unsere Kirche zu öffnen. Die Hand hätte mir verdorren müssen, sagt er, wo ich nur den geringsten Buchstaben solcher Maßregeln, die mit Blitzesschnelle sich entfalten werden, unterschrieben hätte, und ich wäre vermöge meiner Stellung berufen gewesen, sie in Ausführung zu bringen. Ich war gebunden durch einen heiligen, unverletzlichen Eid, das Bekenntniß unserer Kirche mit Wort und That, mit Leib und Leben, Gut und Blut zu schützen. Es blieb mir nur ein Protest übrig; der Protest ist meine Amtsniederlegung. Ein anderer Prediger hat sein Amt gleichfalls niedergelegt. Unter den jüngst in Leipzig erschienenen Schriften befindet sich eine „Wehklage eines abgehenden Predigers oder schrift- und erfahrungsmäßiges Bedenken, ob ein evangelischer Lehrer im Königreich Sachsen gegenwärtig ein geistliches Amt antreten und verwalten könne, ohne das Gewissen zu verletzen." Ein solch grauenhaftes Bild entwarfen obige beide Blätter, jedoch liefern sie auch Spuren eines für den alten Glauben hin und wieder in Sachsen neuerwachenden Eifers. Die gräßliche Gestalt des Unglaubens hilft manchem die Augen öffnen. In der sächsischen Lausitz haben 5000 Bauern eine Petition an die Ständeversammlung gebracht, sich zu verwenden, daß die Vereidung der Geistlichen und Verpflichtung der Schullehrer auf die Bibellehre, wie solche in der Augsburg. Confession, im kleinen Katechismus und den übrigen symbol. Büchern enthalten ist, auch künftig wie jetzt geschehe und an der bisherigen Fassung des Eides nicht das Geringste geändert werde. Diese Bauernpetitionen sollen einen gewaltigen Rumor gemacht haben. Auch unter den Predigern soll sich eine nicht ganz geringe Zahl wieder um das Panier der lutherischen Bekenntnisse schaaren und zu einem Kampfe der Leiden um desselben willen willig entschlossen sein. Zeugnisse davon sind zwei Predigten, die eine: Warum es uns gebührt, an dem allgemeinen Bekenntniß unserer evang. luth. Kirche festzuhalten? von Wildenhahn, Pastor in Bautzen; die andere: Unsere Bekenntnißschriften, köstliche Kleinodien der evangelisch luther. Kirche, von Apelt, Pastor zu Cunewalde bei Bautzen. Auch der Pilger von Sachsen scheint eine entschiednere Richtung angenommen zu haben. Der Herausgeber Pastor Meurer schreibt: so wie die Bekenntnisse der Kirche öffentlich und förmlich angegriffen werden, daß der Amtseid der Prediger beseitiget und zu Null gemacht wird, dann muß eine große Scheidung vor sich gehen; die Getreuen werden fest stehen mit des HErrn Hülfe, die lutherische Kirche hört zwar auf, Landeskirche zu sein, aber das wird ein Segen, denn sie wird dann frei und die Wahrheit erhält den Sieg, wo sie zu unterliegen scheint. Wir Sachsen in America sind allerdings auch der Ueberzeugung, daß eine solche Scheidung dort geschehen muß, ja längst schon hätte geschehen sollen; obwohl die Vereidung der Prediger auf die symbol. Bücher bisher noch in Sachsen geschah und die symbol. Bücher noch gesetzliche Gültigkeit hatten, so waren, unzähliger anderer Mißbräuche nicht zu gedenken, doch schon längst dem lutherischen Bekenntniß schnurstracks widersprechende Irrlehren besonders durch Agenden und Gesangbuch in der Kirche eingeführt worden, welche ein Prediger bei seinem Amtsantritt durch Annahme der Agende und des Gesangbuches billigen, oder doch stillschweigend gutheißen mußte, und nur unter dieser Bedingung konnte er ins Amt treten. Was that er also anders, als daß er gleich beim Antritt seines Amtes, vielleicht unbewußt, seinen Schwur auf die symbol. Bücher verletzte? Es ist schwer zu begreifen, wie das von den zum Lutherthum zurückkehrenden Predigern nicht erkannt wird. Fern sei es, ihnen eine wissentliche Untreue vorzuwerfen, aber es scheint, als würden ihnen gleichsam die Augen gehalten, daß sie diesen Widerspruch, in dem sie mit sich selbst stehen, noch nicht deutlich erkennen. Doch nur unbesorgt; Gott kann bald große Dinge thun. Nicodemus blieb nicht immer furchtsam, sondern ward ein Held da, wo alle Jünger flohen. Uns aber will gebühren, nicht gleichgültige Zuschauer zu sein, sondern unsern Brüdern kämpfen zu helfen im Gebet. Wie nachlässig und lau mag diese Fürbitte für die jenseits zerstreuten Glaubensgenossen geschehen! Müssen wir nicht alle erröthen? Möchten diese Mittheilungen uns allen eine Ermunterung sein. Th. Brohm. (Mitgetheilt.) Einweihung einer evangelisch-lutherischen Kirche. Den 14. Juni d. J., als am ersten Sonntag nach dem Trinitatisfeste, hatte die deutsche evangelisch-lutherische Gemeinde an der Bonhommestraße in St. Louis County—Central Township, 12 Meilen nordwestlich von St. Louis—die Freude, ihr neuerbautes, wiewohl noch nicht vollständig ausgebautes, Kirchlein feierlichst einzuweihen. Zwei Jahre war die Gemeinde, welche sich von einer vereinigten, sogenannten evangelischen Gemeinde um des Bekenntnisses willen getrennt hatte, genöthigt gewesen, ihre gottesdienstlichen Versammlungen hin und her in Privathäusern unter mancherlei Störungen zu halten. An dem angege-