# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1855_S219 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 219 Seiten enthalten, um aber den Stoff bewältigen zu können, hat es beinahe noch ein Mal so stark werden müssen; dennoch ist der Preis nur von 15 auf 20 Cents erhöht worden. Es ist zu beziehen von H. Ludwig oder J. H. Bergmann in New York. Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Die Annahme eines Berufes an eine calvinische Gemeinde betreffend. So schreibt die theologische Fakultät zu Wittenberg: Die erste Frage ist diese, ob ein lutherischer Pastor, welcher in einer calvinischen Gemeine anstatt des verstorbenen calvinischen Pfarr=Herren gesetzt, und von der Gemeine gutwillig angenommen worden, sich in allen alten geübten Ceremonien auf Begehren der Zuhörer solle accommodiren? Antwort: Es finden sich zweierlei Ceremonien in calvinischen Kirchen, sonderlich bei der Administration des heil. Abendmahls, etliche werden von ihnen selber für freie Mitteldinge gehalten, als einen hölzernen oder steinernen Tisch haben, das gesegnete Brot mit der Hand oder mit dem Munde empfangen, am Tische sitzen und herumgehen ꝛc.; in welchen Ceremonien ein lutherischer Prediger eine Zeitlang, bis seine Zuhörer besser informirt werden, ohne Verletzung seines Gewissens sich wohl accommodiren kann, dieweil es bloße Ceremonien sind, darunter keine Irrthümer in der Lehre verborgen liegen. Darnach aber finden sich solche Ritus, welche von den Calvinisten nicht für freie Mitteldinge, sondern für ganz nothwendige Stücke gehalten werden, als da ist das Brotbrechen, darin die Analogia Sacramentalis versteckt und eben darum von den Calvinisten urgiret wird, weil sie dafür halten, solche Fraction sei ein nothwendiges Stück des Abendmahls, so ohne dasselbe verstümmelt sei und für ganz nicht könne gehalten werden. Weil denn bei dieser Ceremonie ein grober Irrthum mit unterläuft, darin die Zuhörer durch eine zu nachgiebige Accommodation des lutherischen Pastoris verstärket werden, so halten wir dafür, daß ein lutherischer Lehrer sich den calvinischen Zuhörern, so lange sie in ihrer Meinung verharren und sich nicht wollen weisen lassen, wegen dieser Ceremonien nicht accommodiren könne. *) Die zweite Frage ist diese, ob ein lutherischer Pfar- *) Was das Brotbrechen betrifft, so erlauben wir uns auf das aufmerksam zu machen, was darüber bereits im 3. Jahrg. des „Lutheraner“ auseinandergesetzt und berichtet worden ist. Siehe Seite 94 und 95. D. R. v. L. u. W.