# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1855_S214 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 214 Prof. Dr. Hengstenbergs Urtheil über den Stand der Union. Zeit, was Gott in seiner Gnade verhüten wolle, kommen sollte, so würde die Schuld der absorptiven Union vor aller Welt offenbar werden. Sie ist es, welche verhindert, daß die Kirche die ihr von Gott gewährte Gnadenzeit treulich benutzt, daß das Bekenntniß in ihr zu einem festen, unantastbaren, allen Anläufen gewachsenen Bestehen kommt. Der Bekenntnißstand muß nothwendig zweifelhaft und unsicher bleiben, so lange man, statt einfach auf die Confessionen sich zu gründen, sich mit der Sisyphusarbeit des Consensus abmüht. Nicht der Consensus von Prof. Müller und von Pfarrer Ball gleicht dem Felsen im Meere, sondern die unveränderte Augsburgische Confession und der Heidelberger Catechismus. (?) Wenn die Zeit der Versuchung kommt, so wird sie diese modernen Elaborate vor sich hertreiben wie Spreu vor dem Winde. Man hat um die Unerheblichkeit der Unterschiede zwischen Reformirter und Lutherischer Kirche zu erweisen viel Gewicht gelegt auf den Fortschritt, der in der Abendmahlslehre durch Calvin gemacht worden. Aber auch abgesehen davon, daß es sich hier viel weniger um die Bedeutung der Lehren an sich handelt als um das Verfahren, die Leichtfertigkeit in Aenderung des kirchlichen Lehrbegriffes, die Ignorirung aller gesunden und soliden Grundsätze des Kirchenrechtes, dieser Fortschritt hat allerdings eine gewisse, aber durchaus nicht die ihm beigelegte durchgreifende Bedeutung. Schon das muß stutzig machen, daß die Calvinische Lehre weit mehr Eingang in die Bekenntnißschriften der Reformirten Kirche als in das Leben derselben gefunden hat. In den reform. Ländern, wie in Schottland, in Holland, herrscht der Zwinglianismus nach wie vor ganz allgemein und mit höchst seltenen Ausnahmen, auch bei denjenigen, die sonst von dem Geiste ihrer Kirche lebendig durchdrungen sind. Diese Thatsache erhält ihre Erklärung, wenn wir bis zur Quelle der Lehre selbst vordringen. Dr. Müller muß selbst sagen: „Der Consensus, den Calvin im Jahre 1549 in der Lehre von den Sacramenten mit den Zürichern schloß, verläugnet nicht das Wesentliche seiner Abendmahlslehre, aber er nähert sie in ihrer Fassung einer Sacramentenlehre möglichst an, die Calvin selbst sieben Jahre früher als eine profane bezeichnet hatte.“ Beza's Leben von Baum gibt die Belege, daß Calvin und Beza in der Lehre vom Abendmahl nicht die unerschütterliche Festigkeit besaßen, welche sie sonst auszeichnete, daß sie darin sich nach den Umständen richteten, bald Bullinger und seinem Anhange Concessionen machten, bald den Lutheranern. Woher dies? Luther sagte zu Marburg zu Zwingli und Oecolampad: „Ihr habt einen andern Geist als wir.“ Er erkannte, daß die Differenz in der Lehre vom Abendmahl nur eine unvollkommene menschliche Formulirung einer in den Tiefen der Unmittelbarkeit wurzelnden Verschiedenheit war. Diese Verschiedenheit blieb in der Hauptsache auch nach Calvins Auftreten bestehen. Seine von dem Vermittler Bucer übernommene Abendmahlslehre ging mehr aus einem verständigen Streben nach Vermittlung hervor, als aus einem über ihn gekommenen neuen Geiste. Deshalb besaß sie keine Widerstandsfähigkeit; deshalb keine zeugende Kraft, sie blieb auf dem Papiere stehen und drang nicht in die Herzen.*) Dies glauben wir hier um so mehr bemerken zu müssen, da *) Aus dem bezeichneten Ursprunge der Calvinischen Lehre geht auch ihre Künstlichkeit hervor. Wie lange hat es gedauert, ehe die neuere Wissenschaft zur vollkommenen Klarheit darüber kommen konnte, was Calvin eigentlich wollte!