# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1855_S201 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche.“ 201 gen; so weiß man auch, wie vor wenig Jahren in diesem Lande das calvinische Gesindlein sich selbst verrathen, da sie vorgaben, sie haben das Formulae Concordiae unterschrieben, aber nur in genere, in summa rei, in fundamento, in schriftmäßigem Verstande und was des Dinges mehr war, auf welche Weise mancher leichte Geselle auch wohl den Türkischen Alkoran und jüdischen Talmud unterschreiben und solche Schriften in genere annehmen möchte.“ (Consil. theol. Witeberg. 1664. f. 479.) Ganz dasselbe hatte schon früher der alte ehrliche Würtembergische Generalsuperintendent Heilbruner berichtet und geurtheilt. So schreibt nehmlich derselbe in seiner Synopsis doctrinae Calv. altera vom Jahre 1595: „Wann die Calvinisten nicht von ihrem eigenen Gewissen überzeugt wären, daß sie sich der Augsburgischen Confession fälschlich berühmen, so würden sie nicht so oft „„den schriftmäßigen Verstand““ dazu setzen, das ist, den Verstand, welchen sie für schriftmäßig wollen gehalten haben. Mit welcher Exception einer den Türkischen Alkoran und andere Lügenbücher unterschreiben könnte, die er ihm doch für sich selbst nicht gefallen ließe ... Was soll aber solche Schalkheit in so wichtigen Religions= und Glaubens=Sachen, welche gewißlich nicht des heiligen Geistes, sondern eines verschlagenen, betrüglichen, lichtflüchtigen Geistes Anzeigung ist? Denn die reinen christlichen Lehrer gehen nicht mit Schalkheit um, fälschen auch nicht Gottes Wort, sondern mit Offenbarung der Wahrheit und beweisen sich wohl gegen aller Menschen Gewissen vor Gott. 2 Cor. 4.“ (S. 364.) Daß aber auch in späterer Zeit gerade die Calvinisten sich jener Modification bedienten, wenn sie die Lutheraner ihres angeblichen Consensus in der Lehre versichern wollten, berichtet und beurtheilt Dr. G. Wornsdorf, gewesener Professor und Generalsuperintendent zu Wittenberg, in seinem Bericht von dem Indifferentismo religionum. Darin heißt es nehmlich nach einer deutschen Uebersetzung, die mit einem Vorwort V. E. Löschers 1734 herausgekommen ist, folgendermaßen: „Es muß von den Lehrern eine Prüfung des Symbols nach der heil. Schrift vorher angestellt werden. Eine Prüfung, sage ich. Denn ein anderes ist es, die Symbola aus der Schrift erklären, ein anderes wiederum, dieselben nach der Schrift prüfen und untersuchen. Denn die Zwinglianer haben sich vor diesem, und nur jüngst Heideggerus (in seiner Introd. in Viam Concord. Protestant.) erboten: sie wollten die Augsburgische Confession unterschreiben, wofern ihnen nur erlaubt würde, dieselbe nach der Schrift auszulegen und zu verstehen. Welche Bedingung, obgleich sie einigen Schein der Billigkeit hat, so ist sie doch in der That betrüglich und bringt nicht wenig Gefahr mit sich. Denn es pflegen alle Ketzer unter dem Vorwand einer Erklärung und Auslegung ihren eigenen Sinn in die heil. Schrift zu bringen .. Wenn man diesen also erlauben möchte, daß sie die Symbola nach der Schrift auslegten, so würden sie durch den verfälschten Verstand der Schrift auch die Symbola selbst verfälschen .. Die Auslegung der Glaubensbücher muß derowegen nirgend anders