# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1855_S200 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 200 Die Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche.“ gestatten wollte, die in ihren Bekenntnissen gegebene Darlegung für nicht schriftgemäß zu erklären und daher dieselbe aus der Schrift zu corrigiren, wenn auch unter dem euphonistischen Titel einer Auslegung! Sie würde dann bald aus lauter Gliedern und Lehrern bestehen, von denen jeder in gewissen Punkten auf die Schrift zurückgehen zu müssen erklären würde, der eine in der Lehre von Kirche und Amt, ein anderer in der Lehre von Sabbath, ein dritter in der Lehre von den letzten Dingen, ein vierter in der Lehre vom Antichrist, ein fünfter in der Lehre von der Absolution und Beichte, ein sechster in der Lehre von der Person Christi und so fortan in allen Artikeln. Und möchte es nur nicht der Augenschein lehren, daß durch Untreue gegen unser theures Bekenntniß unsere Kirche gegenwärtig wirklich bereits diese traurige Gestalt bekommen hat! Unsere Kirche selbst jedoch, insofern wir zu ihr die treuen Bekenner der reinen evangelischen Wahrheit nach dem Vorgange eines Luther rechnen, hat nie nach solchen Grundsätzen gehandelt. Als es sich bei Aufsetzung der Concordienformel auch um die Beibehaltung der Augsburgischen Confession in ihrem wahren eigentlichen Verstand handelte, da erklärten unsere gottseligen Väter, denen, welche bis dahin die Augsburgische Confession gräulich verdreht hatten, gegenüber, nicht, daß sie hingegen den Verstand derselben aus der Schrift holen wollten, sondern sie schrieben: „Zu derselbigen christlichen und in Gottes Wort wohl gegründeten Augsburgischen Confession bekennen wir uns nochmals hiemit von Grund unsers Herzens, bleiben bei derselbigen einfältigem, hellem und lauterm Verstand, wie solchen die Worte mit sich bringen (quam verba ipsa monstrant) und halten gedachte Confession für ein rein christlich Symbolum, bei dem sich dieser Zeit rechte Christen nächst Gottes Wort sollen finden lassen . . und ist unser Vorhaben nicht, weder in diesen noch andern Schriften von vielgedachter Confession im wenigsten“ (vel transversum, ut ajunt, unguem d. i. einen Querfinger breit) „abzuweichen.“ (Concordienformel. Wiederholung. Einleitung.) Die Zumuthung, sich mit einem Bekenntniß zu den Symbolen „im rechten Schriftverstand“ zufriedenstellen zu lassen, ist übrigens unserer Kirche schon oft gemacht worden, dieselbe hat sich aber damit nie zufriedenstellen lassen, sondern ein solches Bekenntniß als ein auf Schrauben gestelltes, doloses stets zurückgewiesen. Um nur einige Beweise hiefür zu geben, so erinnern wir hier erstlich an ein Votum, welches die theologische Fakultät zu Wittenberg im Jahre 1607 der lutherisch gesinnten Ritterschaft in Hessen=Cassel auf deren Erfordern gab, als Landgraf Wilhelm IV., von Beza beredet, bei seiner angeblichen Reformation u. A. zwar „Fürstliche Assecuration über die Augsburgische Confession, deren Apologie“ ꝛc. geben wollte, aber nur „in genere.“ Da antwortete genannte lutherische Fakultät: „daß nun die löbliche Ritterschaft auch diesen Weg nicht gehen will, achten wir in aller Wege billig, denn daß unter solcher Generalität“ (Allgemeinheit und Unbestimmtheit der Anerkenntniß jener Symbole) „viel Irrthum könne versteckt werden, ist unverbor-