# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1855_S199 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche.“ 199. keinen Anspruch darauf machen, Lutheraner oder lutherische Prediger zu sein, sondern von denen, die dies zu sein sich vielmehr nicht nehmen lassen wollen. Wer noch kein Lutheraner ist, der muß ja freilich die Symbole erst p r ü f e n und kann dieselben natürlich nicht eher als sein Glaubensbekenntniß unterschreiben und sich nach denselben zu lehren sich verbindlich machen lassen, als bis er zu der klaren Ueberzeugung gekommen ist, daß darin wirklich der „rechte Verstand“ göttlichen Wortes enthalten sei. Wer jedoch ein Lutheraner, ja ein Lehrer in der lutherischen Kirche sein will, d e r m u ß e b e n m i t d i e s e r P r ü f u n g b e r e i t s z u m A b s c h l u ß g e k o m m e n s e i n. Wenn ein Solcher über Zwang, über Gewissensbedrückung klagt, so von ihm die Erklärung gefordert wird, daß er die Symbole für übereinstimmend mit der heil. Schrift erkenne und daher nach denselben in Lehre und Bekenntniß sich halten wolle, so ist diese Klage höchst sonderbar. Es wird ja niemand gezwungen, ein Glied oder Prediger der lutherischen Kirche zu werden; es steht in Jedes Freiheit, dies zu werden oder nicht zu werden! Wer nun freiwillig der lutherischen Kirche anzugehören oder gar zu dienen sich erklärt hat, dessen Eid auf die symbolischen Bücher ist daher, wie schon Melanchthon einem ungebunden sein wollenden Osiander gegenüber bezeugt hat, dann nichts weiter als eine öffentliche und feierliche Wiederholung des Bekenntnisses seines Glaubens, das er bereits thatsächlich ausgesprochen hat. Fordert die Kirche einen solchen Eid, um sich dessen zu versichern, daß der von ihr anzustellende Lehrer die Schrift so verstehe und auslege, wie sie selbst dieselbe versteht und auslegt, so fordert sie von ihm nichts, als die öffentliche Erklärung, daß er sich wirklich aus Ueberzeugung unter ihr Banner gestellt habe und ihr daher wirklich dienen könne. Sie fordert damit auch nicht, es zu beschwören, daß er diese Ueberzeugung immer haben werde — denn wer könnte das? — aber daß er, wenn er anderer Ueberzeugung werden sollte, dies eingestehen und dann anerkennen wolle, daß die ihm von der Kirche gegebene Vollmacht, sofern sie ihm von ihr gegeben worden, erloschen sei. Wer nun unumwunden erklärt, wie Herr Pfarrer Löhe und die mit ihm Gleichgesinnten, daß er in den Symbolen Fehler gefunden habe, die daher das Quatenus empfehlen dürften, und deßwegen die Freiheit anspricht, die Symbole nach der Schrift zu verstehen und auszulegen, der macht damit bei der Kirche Anzeige, daß er in den Symbolen derselben nicht mehr den reinen Verstand und die rechte Auslegung der Schrift finde, daß es vielmehr nur dann mit seinem Gewissen vereinbar sei, die Symbole der Kirche auch als die seinigen anzuerkennen, wenn er von denselben wieder auf die Schrift zurückgehen und nach derselben die Symbole verstehen und sich auslegen dürfe! Was kann, was soll nun die Kirche bei solchem Begehren thun? Soll, kann sie es gewähren? — Sie kann es offenbar nicht, ohne sich selbst aufzugeben. Sie kann ja freilich das Gewissen eines solchen Lehrers nicht durch einen Machtspruch binden wollen, aber ganz für den Ihren kann sie ihn dann nicht mehr anerkennen. Denn wohin würde das führen, wenn die Kirche auch nur in Einem Punkte ihren Gliedern und Lehrern als solchen