# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1855_S198 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 198 Die Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche.“ Artikeln sei und bleiben solle,“ auch: damit denen, „so an keine gewisse Form der reinen Lehre gebunden sein wollen, nicht alles frei und offen stehe.“ Gibt nun hiernach die rechtgläubige Kirche in ihren Symbolen Zeugniß, wie eben von ihr jederzeit die hl. Schrift in gewissen Artikeln verstanden und ausgelegt worden sei, und fordert die Kirche von denen, die zu ihr gehören; und insonderheit von denen, die in ihr Lehrer werden und bleiben wollen, daß sie öffentlich diese Symbole auch für die ihrigen erklären und dieses resp. eidlich versichern sollen, damit sie (die rechtgläubige Kirche) eine Gewähr dafür habe, welche sie zu den Ihrigen zählen und mit dem öffentlichen Lehramte unter ihren Gliedern betrauen und dabei belassen könne: was kann und soll das dann für einen Sinn haben (den in hypothesi zugestandenen Fall ausgenommen, wenn die Symbole an einer Stelle unklar sind), wenn Lutheraner, wenn lutherische, auf die Symbole beeidigte Prediger das Recht beanspruchen, die Symbole „nach Anleitung der Schrift zu verstehen“ und auszulegen? Wer dies fordert, der gibt offenbar der Schrift die Stelle des Symbols und dem Symbol die Stelle der Schrift. Die Schrift ist ja nicht zur Auslegung des Symbols, sondern dieses zur Auslegung der Schrift da. Die Kirche, welche jenes Begehren anerkennen wollte, würde sich selbst widersprechen und sich in einem Cirkel bewegen. Nachdem sie sich durch die Forderung der eidlichen Verpflichtung auf ihre Symbole dessen zu versichern gesucht hätte, daß ihre Lehrer die Schrift nicht nach eigenem Gutdünken, sondern nach dem Vorbilde ihrer Symbole in ihrem wahren Sinne auslegten, würde sie durch jenes Zugeständniß jene gesuchte Garantie wieder selbst zurückgeben, ja neben der wiedergewährten Freiheit, die Schrift nach Belieben auszulegen, auch noch die Freiheit gestatten, mit der beliebten Schriftauslegung auch an ihren Symbolen herum zu deuteln. Eben weil es um der entstandenen Sekten willen, die sich alle auf die Schrift berufen, nicht genügt, wenn ein Lehrer sich zur Schrift als der einzigen Regel und Richtschnur bekennt, begehrt die Kirche von ihm, daß er zum Beweis der Aufrichtigkeit seines Bekenntnisses zur Schrift sich auch zu dem reinen Schriftverstande bekenne, wie derselbe in den Symbolen niedergelegt ist, was wäre es nun, wenn die Kirche zugleich, so oft dem Beeidigten ein Stück des Bekenntnisses nicht rein biblisch erschiene, demselben gestatten wollte, dieses Stück in seiner Weise wieder nach der Schrift zu erklären? Was wäre dann die ganze Verpflichtung auf die Symbole anders, als ein leeres Gaukelspiel? Es versteht sich freilich von selbst, daß kein Mensch sich verbindlich machen kann, den in den Worten des Symbols liegenden Sinn anzunehmen und zu predigen, wenn er denselben für unbiblisch achtet. Thäte er dies, so würde er, selbst durch die Predigt der Wahrheit, sich für seine Person nur schwerlich versündigen; denn „was nicht aus dem Glauben geht, ist Sünde.“ Dieser Fall hat aber auch mit unserer Frage durchaus nichts zu schaffen. Unsere Frage handelt nicht von Christen und christlichen Lehrern, welche noch