# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 06 27_S87 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 87 Glaube, Trost, Christus und Gewissen sei, und führt also ein Blinder den andern und fallen alle beide in die Gruben. Darum laß sie fahren und immer hinfallen, hüte du dich vor ihnen.“ (Werke XVII., 2453. ff.) Hier haben die Herren Methodistenleiter, die die h. Absolution so greulich verlästern, Luthers Urtheil über sie. Möchten sie doch daher aufhören, ihre Schwärmerei mit verdrehten und mißverstandenen Aussprüchen Luthers zu bemänteln. Ferner schreibt Luther von der Herrlichkeit der Absolution Folgendes: „Die andere Ursache und Reizung zur völligen Beichte ist die theure und edle Verheißung Gottes in den vier Sprüchen Matth. 16, 19.: „„Was du wirst auflösen, soll los sein,““ Matth. 18, 18.: „„Was ihr werdet auflösen, soll los sein,““ Joh. 20, 23.: „„Welchen ihr die Sünden vergebet, denen sollen sie vergeben sein,““ Matth. 18, 19. 20.: „„Wo zween mit einander eins sind auf Erden, es sei worin es wolle, das soll ihnen geschehen von meinem Vater, der im Himmel ist. Denn wo zween oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich in ihrem Mittel.““ Welchen solche liebliche Worte nicht bewegen, der muß freilich einen kalten Glauben haben und ein loser Christ sein. Denn obwohl ein jeglicher bei ihm selbst Gott beichten mag und sich mit Gott heimlich versöhnen, so hat er doch niemand, der ihm ein Urtheil spreche, darauf er sich zufrieden stelle und sein Gewissen stille, muß sorgen, er habe ihr nicht genug gethan. Aber gar fein und sicher ist's, daß er Gott ergreife bei seinen eigenen Worten und Zusagungen, daß er einen starken Rückhalt und Trotz auf göttliche Wahrheit überkomme, damit er möge frei kecklich gleich Gott selbst dringen mit seiner eigenen Wahrheit, auf diese Weise sprechend: Nun, lieber Gott, ich habe meinem Nächsten vor dir meine Sünde erklaget und offenbaret, und in deinem Namen mit ihm mich vereinigt und Gnade begehrt; so hast du aus großer Gnade zugesagt: was gelöset wird, soll los sein, und soll geschehen von deinem Vater, was wir einträchtiglich begehren: so halte ich mich deiner Zusagung, zweifle an deiner Wahrheit nicht, wie mich mein Nächster in deinem Namen entbunden hat, so sei ich entbunden, und mir geschehe, wie wir begehret haben. — Nun ist Gott wahrhaftig, und was er zusagt, das sind wir gewiß, daß er's hält, Ps. 33, 4., daß St. Paulus zu Timotheus II., 2, 13. sagt: „„Wenn wir gleich nicht glauben, so bleibet er doch treu und wahrhaftig, er mag sich selbst nicht leugnen.““ Darum ist solche göttliche Wahrheit in seiner Zusagung gar eine überschwengliche, köstliche, reiche und starke Sicherheit, die niemand läßt sinken noch zappeln. Er muß vor aller Gewalt bleiben im Himmel und Erden, daß auch Gott selbst sich drinnen ihm zu eigen und gleich gewonnen gibt.“ (Büchlein von der Beichte. XIX. 1076. ff.) Johannes Brenz schreibt also: „Du wirst sagen: Wozu nützt mir die Absolution, wenn ich schon glaube, daß Christus für mich gelitten habe? Ich antworte: Wie die Sacramente, so ist auch die Absolution eingesetzt, um unser Gewissen in Zweifeln zu befestigen und unsern Glauben zu stärken. Denn wir haben oft gesagt, daß es nichts Zarteres gebe, als das Gewissen, auch nichts hartgläubigeres, besonders in göttlichen Dingen, die nicht mit Sinnen wahrgenommen werden. Denn in Unkenntniß göttlicher Dinge werden wir geboren. Daher tragen wir den Zweifel immer mit uns herum, und derselbe offenbart sich vornehmlich in Anfechtungen. Denn wenn in dem Gewissen Gottes Urtheil über die Sünde geoffenbaret ist und wir empfinden die Schwere derselben, dann pflegen wir doch zu zweifeln, obgleich wir hören, daß Christus für uns gelitten habe, weil wir das Gegentheil davon mit Schmerzen empfinden. Obgleich das Evangelium öffentlich gepredigt wird und jede Predigt von Christo eine Absolution von Sünden ist, so ist doch ein von seinen Sünden beunruhigtes Gewissen sehr schwach und denkt, die öffentliche Lossprechung gehe es nicht, sondern ich weiß nicht was für Heilige an; es erfordert eine Privatabsolution. Daher hat Christus die Sacramente eingesetzt, erstlich die Taufe, sodann das Mahl des HErrn, damit wir hierdurch wie durch Briefe und Siegel vom Himmel im Glauben gestärkt würden. Endlich hat er auch die Absolution eingesetzt wie seine eigene Handschrift, um uns in Betreff seines Willens auf allen Seiten gewiß zu machen. Denn so denken wir: Du hörst wohl das Evangelium, du hast die Sacramente, Taufe und Abendmahl, als Gottes Briefe und Siegel, aber viel gewisser würdest du sein, wenn du Gott selbst mit dir reden hörtest, oder seine eigene Handschrift hättest. Daher hat Christus die Absolution hinter sich gelassen, und sie als Gottes Stimme bestätigt, indem er spricht: Wer euch hört, der hört mich; und er hat sie als eigene Handschrift bestätigt, indem er spricht: das soll auch im Himmel los sein.“ (Homil. de poen. VIII. IX.) Wir könnten noch eine ganze Wolke von Zeugnissen der gottseligsten und erleuchtetsten Theologen über die Herrlichkeit der heil. Absolution vorführen, wir lassen aber, um den Aufsatz nicht ungewöhnlich zu verlängern, nur noch Ein Zeugniß folgen von einem Manne, der selbst von der greulich schwärmerischen Secte der Methodisten für bekehrt, ja für hoch erleuchtet angesehen wird, nämlich Johann Arndt; dieser schreibt in seiner Postille folgendermaßen: „Darum sind diese Worte: Welchen ihr die Sünden vergebet, eine göttliche Vollmacht und Auftragung der Gewalt Gottes, in seinem Namen, aus seinem Befehl, aus Gottes Gewalt, Sünde zu vergeben; darum, weil es aus Gottes Befehl, an Gottes Statt, in Gottes Namen geschieht, so ist es kräftig im Himmel und auf Erden; denn was Gott ordnet, befiehlt, das hält er gewiß; wo sein Wort und Befehl ist, da ist Gottes Gewalt, ewige unwandelbare Wahrheit. Darum ist die heil. Absolution ein großer Trost, daß Gott Vergebung der Sünden in sein Wort gelegt, und das Wort in der Priester und Christen Mund Gottes Vollmacht ist, sein Wort, Ordnung und Befehl.“ (S. 731.) Ehe wir nun schließen, müssen wir noch auf eine Unwahrheit aufmerksam machen, welche Hr. Nast in dem mehr angezogenen Blatte niedergeschrieben hat, die zwar von völligem Mangel an einem geschärften Gewissen zeugt, die wir aber gern mehr noch der Unwissenheit des Schreibers zurechnen wollen, der, der Quellen mangelnd, bereits ausgestreute Unwahrheiten geduldig nachschrieb. Herr Nast schreibt nämlich: „Es hat allerdings nie an lutherischen Theologen gefehlt, welche diese unschriftmäßige Lehre von der Beichte und Absolution bestritten haben. Eine Masse von Streitschriften ist hierüber erschienen. Besonders lesen wir von einem J. C. Schade, Prediger an der Nikolaikirche in Berlin im 17. Jahrhundert. Dieser Mann verwarf in seiner Schrift: „Praxis des Beichtstuhls und Abendmahls,“ nicht allein die Privat-Beichte und Absolution, sondern nannte sogar den Beichtstuhl — Satansstuhl und Feuerpfuhl; und wiewohl er selbst bei der evangelisch-lutherischen Kirche fungirte, nannte er sie doch, in Beziehung auf diese vom Pabstthum zurückbehaltene Irrlehre, Babel und ein Zubehör der babylonischen Hure.“ Hierauf antworten wir, es hat allerdings allezeit Feinde der göttlichen Stiftung der heil. Absolution gegeben, die dagegen geschrieben haben, aber diese Feinde waren nicht lutherische Theologen, sondern theils Schwärmer, die sich nie zur lutherischen Kirche bekannten, theils von ihr abgefallene und endlich die im vorigen Jahrhundert aus der luth. Kirche selbst aufstehenden Wölfe, die der Heerde nicht verschonten (Apg. 20, 29. 30.), den gräßlichen Verfall derselben vorbereiteten, in welchem sie jetzt erblickt wird; dahin gehören die Schwärmer Schwenkseld, Weigel,*) Paracelsus; die Wiedertäufer; Zwingli,**) und Andere. Was endlich den bekannten J. C. Schade betrifft, so hat Herr Nast auch über ihn Lügen abdrucken lassen, die allerdings, wie uns nicht unbekannt ist, schon oft über ihn verbreitet worden sind. Das angezogene Büchlein haben wir zwar nicht zur Hand, doch zeigt schon der Titel, daß darin nicht von der Lehre, sondern von der Praxis, d. i. zu deutsch von dem Gebrauche der Beichte und Absolution gehandelt werde. Hierüber wird hoffentlich das Zeugniß Spener's, der Schade's Colleg und Leichenredner war, gelten. Ersterer bezeugt nämlich: „Er (Schade) hatte seine Scrupel nicht über den Beichtstuhl selbst, sondern, daß er allen, die zu der Beichte kämen, die Hand auflegen und die Absolution sprechen sollte, da er nicht Gelegenheit hätte, ihre Würdigkeit zu Beruhigung seines Gewissens recht zu prüfen. Diese Frage hat ihn endlich zu den Fragen, die er über die Materie edirt, *) Weigel schreibt: „Wehe den Anfängern und Bestätigern solches Beichtens und Absolvirens; sie werden beide geworfen in den ewigen Pfuhl.“ Post. P. II. p. 250. **) Zwingli schreibt: „Es ist eine Frechheit, daß man gelehrt hat, daß der Mensch durch die Schlüssel gewiß werde, welcher nur durch den Glauben inwendig gewiß ist. Vergeblich wirst du sprechen: Du bist frei: Denn du kannst ihn durch dein Wort nicht mehr gewiß machen, als du aus einer Fliege einen Elephanten machst, wenn du sagst: Du bist ein Elephant.“ (Cf. Lib. de vera et falsa rel.)