# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1855_S181 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aehrenlese aus den Zeitschriften der alten Heimath. 181 Leugnen der Reformation. Es verschlägt wenig, wenn Münchmeyer sich selbst tröstet, daß ein Versuch, die lutherische Kirchenlehre zu reformiren, „„nicht unsymbolisch sei, auch wenn er den Buchstaben der Symbole nicht für sich habe.““ Wir wissen aus früherer Zeit vor Decennien und vor Jahrhunderten, welches Spiel mit dem Geiste der Schrift contra Buchstaben derselben getrieben worden ist, wir werden deshalb von solchen Versuchen, die mehr den Geist der Symbole als den Buchstaben im Auge haben, gewiß nicht sonderlich viel Gutes erwarten dürfen. Und ob man über die Symbole hinaus geführt wird, oder nicht zu ihnen hinan kommt, das scheint völlig einerlei. Ich sage es scheint einerlei, ist’s aber doch nicht. Denn die Lehre der lutherischen Kirche noch nicht haben, wie die neuere Theologie vielfach in diesem Falle sich befindet, und die lutherische Anschauung nicht mehr haben wollen oder können, das sind zwei verschiedene Dinge. Wenn die gläubige Wissenschaft noch nicht bis zu den Symbolen kommt, wenn die Göttinger Facultät noch wesentlich unirt ist, so ist das sehr zu beklagen, aber noch vielmehr zu beklagen ist ein hyperlutherischer Eifer, der die Symbole satt hat und hinter sich wirft.“ „Bei dem Worte Gewissenhaftigkeit fällt uns aber noch eine andere Stelle ein in dem Münchmeyer’schen Buche, sie steht S. 170 und heißt also: „„Wenn nun freilich die Kirche in dem Stücke, um das es sich handelt, mit Nachdruck auf dem Worte ihres Bekenntnisses bestände, so wäre es schlimm. Es könnte dann nach dem, was § 19 bemerkt ist, ein Ausscheiden nothwendig werden.““ Das aber wird gewiß nicht geglaubt werden dürfen, daß die Kirche nun alsbald ihr Bekenntniß wegwirft, sie wird vielmehr jetzt wie sonst auf ihrem Bekenntniß bestehen, wohin will Münchmeyer ausscheiden? In welche Kirche? Und wie heißen die Leute, die von der Kirche ausscheiden, falls sie „„mit Nachdruck auf dem Worte ihres Bekenntnisses bestände?“““ — — Je erfreulicher es nun auf der einen Seite ist, daß Herr Superintendent Münchmeyer den Zwiespalt eingestanden hat, in welchem er sich bei seiner Lehre von Kirche und Amt mit dem kirchlichen Bekenntniß befindet, denn nur bei solcher Ehrlichkeit der Gegner wird es möglich werden, zum Ziele zu gelangen, um so niederschlagender ist es, daß es ein Mann, wie Dr. Petri, unternommen hat, dem ersteren nachzuweisen, daß sich derselbe in seinen Zugeständnissen geirrt habe und daß die Symbole wirklich das lehren, was die romanisirenden Lutheraner jetzt wollen. Herr Dr. Petri thut dieß in dem bereits citirten dießjährigen Vorworte zu seinem „Zeitblatt für die Angelegenheiten der lutherischen Kirche.“ In derselben Weise recensirt auch Herr W. Flörke, Pastor zu Lübz in Mecklenburg=Schwerin, die Münchmeyer’sche Schrift in der Guericke=Rudelbach’schen Zeitschrift.