# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 06 27_S86 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 86 sondern auch die Apostel. Als unter andern St. Paulus den Blutschänder in der Gemeinde zu Corinth mit derselben im Namen JEsu Christi in den Bann gethan hatte (1 Cor. 5, 1-5.), der Blutschänder aber nun in eine göttliche Traurigkeit versunken war, so verwaltete er nun auch an ihm den Löseschlüssel und schrieb an die Gemeinde: „Es ist genug, daß derselbige von vielen abgestraft ist; daß ihr nun hinfort ihm desto mehr vergebet, und tröstet, auf daß er nicht in allzu große Traurigkeit versinke. Darum ermahne ich euch, daß ihr die Liebe an ihm beweiset. Welchem aber ihr etwas vergebet, dem vergebe ich auch. Denn auch Ich, so ich etwas vergebe jemanden, das vergebe ich um euretwillen, an Christi Statt.“ 2 Cor. 2, 6. ff. Haben dies nun die Hrn. N. und M. gelesen, wie konnten sie so kühn sein, zu schreiben: „Weder die Apostel noch die erste Kirche haben sie (die Absolution) in ihren reinsten und besten Tagen gebraucht“? Haben denn die Herren nicht daran gedacht, daß die Lutheraner auch noch Bibeln besitzen, in welchen die angezeigten sonnenhellen Beispiele geschrieben stehen, daß Propheten und Apostel sich der Macht zu absolviren bedient haben? Wir fürchten, diese Herren haben gedacht, wir wollen dieser Beispiele keine Erwähnung thun, und getrost in die Welt hineinschreiben, daß es keine solchen Beispiele gibt; die Leute sind unwissend, sie werden es uns schon aufs Wort glauben; sollten sie uns aber vorgehalten werden, so machen wir es mit diesen prophetischen und apostolischen Worten, wie mit den Worten Christi: wir schreiben so vielerlei davon und drehen sie so lange nach allen Seiten, bis sie endlich unsern Lesern aus den Augen gerückt und diese confus gemacht sind und bis endlich wenigstens unsere Methodisten doch glauben, daß kein Beispiel einer durch Menschen ertheilten Absolution in der ganzen Bibel zu finden sei. Mögen aber die Herren ihren Zweck bei vielen erreichen, diejenigen, die sich das Wort Gottes nicht aus den Augen rücken lassen und dieses höher achten als den Machtspruch eines heilig thuenden Schwärmers, werden sie nicht berücken, sondern von denselben als unredliche trugvolle Verfälscher des allerheiligsten Wortes Gottes geflohen und gemieden werden. Was nun ferner die nachapostolische Zeit betrifft, so ist es allerdings wahr, daß man die Form, in welcher das Amt der Schlüssel jetzt in der luth. Kirche verwaltet wird, auch in dieser Zeit noch nicht findet, die Sache aber findet man wohl. Am deutlichsten sieht man an der Wiederaufnahme bußfertig sich zeigender Gefallener in der Gemeinde, daß sich die Kirche auch in der nachapostolischen Zeit bewußt war, daß nicht nur ihr Bann Gottes Bann, sondern daß daher auch die Vergebung nach Christi Verheißung und Ordnung Gottes Vergebung sei. Dr. Guerike schreibt in seiner Kirchengeschichte in dem Paragraph von der Kirchendisciplin der drei ersten Jahrhunderte: „Zeigten die Ausgeschlossenen nun wirklich eine aufrichtige Buße, so wurden sie endlich der apostolischen Verordnung gemäß (2 Cor. 2, 5. ff.) nach verhältnißmäßiger, oft Jahre langer Bußzeit, durch Handauflegung des Bischofs und der Geistlichkeit nach Zuziehung der ganzen Gemeinde wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen, und ihnen so, mit der Erlaubniß, wieder in der Gemeinde zu communiciren, die absolutio ertheilt.*) Seit dem Ende des dritten Jahrhunderts erhielt sodann die Wiederaufnahme die Form, die in der Folgezeit stattfand.“ (Die Büßenden mußten nehmlich später durch vier Stationen der Kirchenbuße hindurchgehen, worauf ihnen erst, nachdem sie ein öffentliches Sündenbekenntniß abgelegt hatten, die Absolution gewährt wurde.) Die Kirchenväter Tertullian (seit 192 n. Ch. Presbyter in Carthago) und Cyprian (seit 248 n. Ch. Bischof daselbst) nennen ein solches Absolution geben und empfangen „den Frieden, oder den Frieden des HErrn geben und empfangen.“ Letzterer schreibt u. a. in seinem Briefe an den Cornelius: „Wir waren der Meinung gewesen, .. daß diejenigen, welche in der Verfolgung .. gefallen waren, .. die volle Buße thäten und in Todesnöthen den Frieden empfingen. Denn es war unrecht, daß die Kirche den Anklopfenden verschlossen und daß den Reuigen und Abbittenden die Hülfe einer heilvollen Hoffnung versagt werde, daß die von der Welt zurückkehrenden ohne den Frieden des HErrn entlassen würden, da er doch selbst gestattet hat, der das Gesetz gegeben, daß was auf Erden gebunden ward, auch im Himmel gebunden wäre, daß aber da gelöst werden könne, was hier vorher in der Kirche gelöst worden wäre.“ Opp. ad. Erasm. p. 5.) Ein recht überzeugender Beweis, daß in der Kirche der ersten drei Jahrhunderte die Gewalt zu absolviren behauptet und geübt worden sei, ist die Entstehung einer besondern Secte, der Novatianer, in der Mitte des 3ten Jahrhunderts, deren von der Kirche verworfener Grundsatz war, daß keiner, welcher das Taufgelübde durch eine grobe Sünde verletzt habe, und deßhalb excommunicirt (in den Bann gethan sei, falls er auch von der göttlichen Barmherzigkeit Vergebung erlangen könnte,) je wieder durch die Kirche der Sündenvergebung versichert und wieder in ihre Gemeinschaft aufgenommen werden dürfe. Eine liebliche hieher gehörige Geschichte hat uns der Kirchengeschichtschreiber Socrates aufbewahrt. Derselbe erzählt nämlich: „Nachdem die Glaubensformel von dem nicäischen Concil im Jahre 325) aufgezeichnet und unterschrieben worden war, fragte der Kaiser (Constanin) den (Novatianer) Acesius, ob auch er mit diesem Glauben und mit dieser Bestimmung der Osterfeier übereinstimme. Die Synode, sprach jener, hat, o Kaiser, nichts Neues bestimmt. Denn die Bestimmung des Glaubens und diese Zeit der Osterfeier war, wie ich gehört habe, schon vormals und seit der Zeit der Apostel. Als nun *) Der Kirchengeschichtschreiber Sozomenus schließt die Beschreibung dieses Prozesses in der abendländischen Kirche mit den Worten: „Ist der vorherbestimmte Tag verflossen und die Strafe, oder eine gewisse Schuld abgetragen, so wird er (der Büßende) von seinen Sünden absolvirt und dem Volke und der Gemeinde wieder zugesellt.“ Lib. VII. c. 16. der Kaiser hierauf ihn wieder fragte: Warum sonderst du dich also von der Gemeinschaft ab? so hielt er das entgegen, was zur Zeit der Decianischen Verfolgung geschehen sei, und stellte den ungemein harten Grundsatz auf, diejenigen, welche nach der Taufe sündigen mit einer Sünde, die die Schrift eine Sünde zum Tode nennt, dürften der Gemeinschaft der Sacramente nicht würdig gemacht werden, sie wären zwar zur Buße zu ermahnen, die Hoffnung der Vergebung aber sei nicht von den Priestern, sondern allein von Gott zu erwarten, welcher die Gewalt hat, Sünden zu vergeben. Als dies Acesius gesagt hatte, antwortete ihm der Kaiser: O Acesius, lege eine Leiter an, und wenn du kannst, so steige allein in den Himmel.“ (Hist. Eec. Trip. L. II, 6. 13.) Möchten dies die methodistischen Novatianer unserer Zeit zu Herzen nehmen, welche widersprechend genug weidlich nach allen Seiten hin ihre Bannstrahlen schleudern und alle Nichtmethodisten für unbekehrt erklären, verdammen und aus dem Himmelreich ausschließen, hingegen von der Absolution, von dem trostvollen Löseschlüssel nichts wissen wollen. Indem wir nun die spätere Zeit übergehen, weil es sich insonderheit darum handelt, ob die Absolution in der besten und reinsten Zeit der Kirche gebraucht worden ist, so lassen wir hier nur noch einige wichtige Zeugnisse gottseliger Kirchenlehrer aus der Zeit der Reformation und darnach von der h. Absolution folgen, indem wir unsere Leser bitten, hiermit zu vergleichen, was die neuen methodistischen Heiligen davon schreiben oder vielmehr in ihrer Blindheit lästern. Luther schreibt in seiner „Warnung an die zu Frankfurt am Main, sich vor Zwinglischer Lehre und Lehrern zu hüten,“ vom Jahre 1533 also: „Wenn tausend und aber tausend Welt mein wären, so wollte ich alles lieber verlieren, denn ich wollte dieser Beicht das geringste Stücklein eines aus der Kirchen kommen lassen. — Das andere Stück in der Beicht ist die Absolution, die der Priester spricht an Gottes Statt. — Dies Stück ist nicht allein der Jugend und dem Pöbel, sondern jedermann nütz und noth, und soll's keiner verachten, er sei wie gelehrt und heilig er wolle. Denn wer ist so gar hoch kommen, daß er Gottes Wort nicht bedürfe, oder verachten möge? Und um dieses Stücks willen brauch ich der Beicht am allermeisten, und will und kann ihr nicht entbehren, denn sie mir oft und noch täglich großen Trost gibt, wenn ich betrübt und bekümmert bin. Aber die Schwärmer, weil sie sicher sind und von Traurigkeit und Anfechtungen nichts wissen, verachten sie leichtlich die Arznei und Trost, wollens dazu auch denen nehmen und wehren, die es bedürfen und haben müssen. Sind sie satt, so sollten sie die Hungrigen auch essen lassen; sind sie heilig, so sollten sie die Sünder auch heilig lassen werden; dürfen sie Gottes und seines Wortes nicht mehr, so sollten sie es denen auch lassen, die es noch dürfen. Aber (wie gesagt,) sie zeigen mit solchem Toben an ihre große Blindheit und Narrheit, als die noch nie gelernt haben, was Gottes Wort,