# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1855_S176 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 176 Aehrenlese aus den Zeitschriften der alten Heimath. diese Punkte weit aus einander gehen, die einen, den bisherigen hierüber geführten Kampf noch für fruchtlos ansehend, andere, mit der Hoffnung einer baldigen Schlichtung des Streites und Einigung in der Wahrheit sich tragend. Zum Belege des Gesagten lassen wir hier einige Auszüge folgen. So beginnt u. A. Herr Dr. L. A. Petri in Hannover sein Vorwort zu Jahrgang 1855 seines „Zeitblattes für die Angelegenheiten der lutherischen Kirche“: „Das abgelaufene Jahr hat durch mehr als eine Erscheinung bewiesen, daß die Fragen von Kirche und Amt noch immer im Vordergrunde stehen und die kirchliche Tagesgeschichte geistig beherrschen. Es kann auch nicht wohl anders sein. Da man aller Orten entschlossen ist, die öffentlichen Zustände der Kirche mit Verstand und Absicht zu bessern; Verlorenes wiederzugewinnen; Verfallenes auszubauen; neue Bedürfnisse zu befriedigen, so muß man wohl bei jedem Schritt und Tritt auf jene Fragen stoßen. Man kann die öffentliche Lehre in der Kirche, ihre Geltung wie ihr Verhältniß zu Regierung und Verfassung der Kirche nicht handhaben; — man kann von Kirchenzucht und ihrer Herstellung, ihrer Bedeutung und ihrem Maße nicht reden; — man kann an die Pflege des Gottesdienstes und Wiederaufrichtung würdiger Formen für die einzelnen kirchlichen Handlungen nicht denken; — man kann selbst das Werk der Visitationen nicht betreiben, ohne jene Fragen zu berühren und von einer mehr oder minder bestimmten Antwort auf dieselbe auszugehen oder die Dinge einer solchen Antwort thatsächlich entgegen zu führen. Wenn nun die angedeuteten Bestrebungen den gegenwärtigen Zeitlauf kennzeichnen, so ist der Eifer, mit welchem sich die Geister auf jene Frage werfen, eben sowohl erklärt als gerechtfertigt.“ — Aehnlich sprechen sich die Preußischen Lutheraner aus. Auch Herr Pastor Ehlers schreibt nehmlich im Vorwort zum diesjährigen Jahrgang des „Kirchenblattes für die ev.=luth. Gemeinden in Preußen“: „Nachdem wir unser Verhältniß zur preußischen Landeskirche angesehen haben, lenken wir unsern Blick auf den innern Zustand unserer Kirche, und da begegnet ihm zuerst die Kirchen- und Amtsfrage, welche immer noch die luther. Kirche in allen Ländern bewegt.“ Vor Allem fühlen wir uns veranlaßt, unseren Lesern ein Urtheil mitzutheilen, welches der Superintendent des Herzogthums Lauenburg A. Brömel über die Bedeutsamkeit der gegenwärtigen Streitfrage abgegeben hat. Derselbe schreibt nehmlich in einer Kritik der Münchmeyer'schen Schrift („das Dogma von der sichtbaren und unsichtbaren Kirche“) in dem diesjährigen zweiten Quartalheft der Guericke=Rudelbach'schen Zeitschrift u. A. Folgendes: „Wir unsererseits sind auch ganz und gar nicht der Meinung, daß der Streit einen untergeordneten Punkt betrifft, und daß die Lehre der Gegner etwa ohne alle Gefahr sei, im Gegentheil: der Streit betrifft den Cardinalpunkt des ganzen Christenthums. Wer hierin abweicht, muß allmälig gar viele andere Fragen sich anders beantworten, als die Kirche bis jetzt gethan hat. Wer die Kirche nur sichtbar faßt, muß allmälig zur römischen Kirche gedrängt werden, muß ein sichtbares Amt lehren, muß mit dem Tridentinum sagen: Si quis dixerit, non esse in N. T. sacer-