# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1855_S170 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 170 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet ꝛc. stellt, die ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach, durchaus nicht aus dem natürlichen Willen des unwiedergebornen, sondern aus dem rechtfertigenden Glauben des wiedergebornen Menschen herfließen und eine Beweisung desselben gegen die andern Menschen sind, verbunden mit dem Bekenntniß Christi, sich erzeigend in der Erfüllung der heil. zehn Gebote und gewirkt vom heil. Geiste und dem neuen geistlichen Wesen und Willen der Christenmenschen, die, gleichsam als Mann und Weib, diese geistlichen Kinder zeugen. Nicht minder aber ist auch die Art und Weise wie diese Lehre in der lutherischen Kirche gehandelt wird, sehr verschieden von der der Papisten und Schwärmer; denn bei diesen ist nur die Last der Schulter aufgelegt und der Stecken des Treibers fehlet nicht zugleich mit der falschen Lockung und Verheißung von der Verdienstlichkeit solcher Werkerei vor Gott. — Die lutherische Predigtweise der guten Werke aber hat die echt evangelische Art an sich, daß sie durch reichliche Ausmalung und Vorhaltung der unermeßlichen Liebe und Gnade Gottes, sonderlich nach dem 2. und 9. Artikel die Werke, die Gott in seinem Gesetz geboten, als Zeichen und Zeugnisse der willigen dankbaren Gegenliebe ohne Zwang und Drang herauslockt; und indem sie vornehmlich beflissen ist, Christum, wie er uns nicht nur zur Gerechtigkeit, sondern auch zur Heiligung gemacht ist, als Vorbild der guten Werke dem gläubigen Christenvolke vorzumalen, so sucht sie dadurch vorzüglich Eifer und Fleiß in den guten Werken zu erwecken, zu erhalten und zu vermehren; doch unterläßt sie gleichzeitig nicht, den werklosen Maulgläubigen, nach Johannis und Jakobi Vorgang, nachzuweisen, daß sie aus dem Fehlen der Werke bei sich selber zurückschließen müßten, wie ihr vorgegebener Glaube an Christum, nur ein eitler Schein, eine leere Einbildung und ein sehr gefährlicher Selbstbetrug sei, der trotz alles heuchlerischen Mundbekenntnisses nur die ewige Verdammniß nach sich ziehe; denn gleichwie die glaublosen Werkler, so sind auch die werklosen Heuchelgläubigen ohne wahren und lebendigen Glauben an Christum, mithin nur äußerlich in der Gemeinde der Berufenen und in der äußeren Gemeinschaft des göttlichen Wortes und Sakramentes, aber nicht innerlich in der Gemeinde der Gläubigen und Heiligen; und wie diese wohl in der Welt, aber nicht von der Welt sind, so sind jene wohl in der Kirche, aber nicht von der Kirche und nur in ihr, wie das Unkraut unter den Weizen, wie die faulen Fische im Netze, wie die thörichten Jungfrauen bei den Klugen, wie der Mensch ohne das hochzeitliche Kleid unter den damit geschmückten Gästen, wie die Gefäße der Unehre in dem großen Hause. — In der Lehre von den guten Werken ist es der lutherischen Predigtweise, nach ihrer evangelischen Art und Natur, durchaus eigenthümlich, die Hoheit und Herrlichkeit eines Christenmenschen nach seinem himmlischen Berufe, wie nach der rechtschaffenen Gottseligkeit seines Wandels, darin sich derselbe erzeige, lebendig und kräftig den Hörern vorzuhalten; sie straft ganz entschieden das Prangen und Prunken mit dem kirchlichen Bekenntniß, ohne daß dieses sich in allerlei Früchte des Geistes nach Gal. 5, 22. und in allen christlichen